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Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen

Wipperfürth – In der Gartenstraße und in der Lüdenscheider Straße gilt seit vergangener Woche Tempo 30: In der Gartenstraße müssen sich Verkehrsteilnehmer von montags bis freitags in der Zeit von 06:30 Uhr bis 16:30 Uhr an diese Höchstgeschwindigkeit halten, in der Lüdenscheider Straße an jedem Tag der Woche und rund um die Uhr.

Die Änderung ergibt sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. In den Erläuterungen zu Verkehrszeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“, Ziffer 11 heißt es dort:

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.“

Auf der insgesamt ca. 600 m langen Lüdenscheider Straße bestand auch vorher schon eine tageszeitbegrenzte Geschwindigkeitsreduzierung (montags – freitags 07:00 – 14:00 Uhr). Nach den oben zitierten Vorschriften ist diese tageszeitliche Begrenzung auszuweiten (EvB-Gymnasium 07.00 Uhr – 16.30 Uhr) bzw. ganz aufzuheben (Bereich Inovana), da die Senioreneinrichtung Inovana rund um die Uhr betrieben wird. Im Hinblick auf eine für Verkehrsteilnehmer leicht verständliche Regelung und zur dauerhaften Sicherstellung der Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Inovana hat die Verwaltung die generelle Aufhebung der tageszeitlichen Begrenzung für die Lüdenscheider Straße initiiert, so dass die temporäre Begrenzung seit dieser Woche entfällt und somit jeden Tag durchgängig Tempo 30 gilt.

In der Gartenstraße richtet sich die temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung nach den Öffnungszeiten des AWO-Familienzentrums Erna Schmitz. In der übrigen Zeit gilt dort wie zuvor Tempo 50.

In Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern und der Kreispolizeibehörde Gummersbach wurden die erforderlichen Schilder in der vergangenen Woche durch den Bauhof aufgestellt. Zuvor wurde die Thematik als Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) behandelt.

Quelle: Hansestadt Wipperfürth

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Oberberg-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt. Sie ist per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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