Verschiedenes

Gehsteige müssen das ganze Jahr über sauber gehalten werden

In deutschen Dörfern steht am Samstag „Straße kehren“ auf dem Arbeitsplan. Während in Städten meist große Kehrmaschinen diese Aufgabe erledigen, sind es auf dem Land die Hauseigentümer und Mieter, die dafür sorgen müssen, dass die Gehsteige vor ihrem Haus gefahrlos begangen werden können. Das ist insbesondere im Herbst und im Winter wichtig. Aber auch zu den anderen Jahreszeiten gilt es, die Gehsteige von Müll, Unkraut und sonstigen Hinterlassenschaften sauber zu halten. Grundsätzlich ist die Gemeinde für die sogenannte Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Gehwegen verantwortlich. Die wälzt sie aber in der Regel an die angrenzenden Anwohner ab.

Immer auf der sicheren Seite

Stürzt jemand auf dem Gehsteig, weil er über irgendetwas gestolpert ist, dann ist es der Hausbesitzer oder Mieter, vor dessen Haus der Gehsteig liegt, der für den Schaden aufkommen muss. Die Ursache für Stürze sind dabei nicht nur Eis und Schnee oder nasses Herbstlaub, auch die berühmte Bananenschale hat schon so manchen Unfall verursacht. Auf der sicheren Seite sind Hauseigentümer, wenn sie den Räum- und Streudienst einem professionellen Dienstleistungsunternehmen übertragen. Gartenbau in Bonn – Strabo kümmert sich nicht nur um den Winterdienst, sondern bietet auch einen zuverlässigen Kehrdienst an, reinigt Geh- und Privatwege und übernimmt die Gartenpflege.

Streusalz ist verboten

Für den Winterdienst gelten dabei feste Uhrzeiten. So muss Schnee und Eis von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend beseitigt werden. Schneit es nach 20 Uhr weiter, muss erst ab 7 Uhr am nächsten Morgen geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen sind viele Kommunen im Bergischen Land gnädiger, die Räum- und Streupflicht beginnt erst um 9 Uhr. Geräumt werden muss der Gehsteig bis zu einer Breite von 1,50 Metern. Anschließend muss gestreut werden, aber nicht mit Salz, das ist grundsätzlich verboten. Streusalz kann ins Grundwasser sickern und darf deshalb von Privatleuten nicht verwendet werden. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei Blitzeis, Eisregen oder auf Treppen. Alternativen sind mineralische Streumittel oder Sand.

Auch Laub ist gefährlich

Ähnlich kräftezehrend wie das Beseitigen von Eis und Schnee ist das Räumen von nassem Laub im Herbst. Hier muss in den meisten Kommunen nicht nur der Gehweg, sondern auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte vom Laub befreit werden. Die Satzung schreibt in der Regel vor, dass das Laub einmal in der Wege zu beseitigen ist, außer das bunte Herbstlaub stellt eine Gefahr für die Sicherheit dar, dann hat die Reinigung „unverzüglich“ zu erfolgen.

Im Sommer an die Bäume denken

Auch im Frühjahr und Sommer hat der Kehrdienst seine Berechtigung. So findet die Natur immer ihren Weg. In den Fugen der Gehwegplatten macht sich Unkraut breit, das ebenfalls zur Stolperfalle werden kann und deshalb regelmäßig beseitigt werden muss. Die Satzungen der Kommunen sehen meist vor, dass sämtliche Verunreinigungen von Gehweg und Straße zu entfernen sind. Das gilt im Übrigen auch für die Rinne zwischen Gehweg und Straße, selbst wenn diese durch parkende Autos blockiert ist. Und wenn man schon die Straße kehrt, sollte man gerade im Sommer auch an die Bäume denken. Für sie bedeutet die Sommerhitze Stress pur. Sie freuen sich deshalb über eine Kanne frisches Wasser.

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