Ratgeber

Diese fünf Fachbegriffe sollte alle Bauherren kennen

Hamburg – Zu Beginn eines jeden Bauprojekts befinden sich zahlreiche Häuslebauer auf einem unbekannten Terrain: Viele Fachausdrücke klingen beinahe wie eine Fremdsprache in den Ohren eines Branchenneulings. „Für die meisten Bauherren ist die Errichtung des Eigenheims ein einmaliges Projekt und nur wenige verfügen über das benötigte Wissen im Bereich Bauen und Finanzieren. Dabei gibt es ein paar Fachbegriffe, die jeder zukünftige Eigentümer kennen sollte”, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Prolongation

Bei der Prolongation handelt es sich um einen häufig angewendeten Vorgang bei Finanzierungen: Ein Darlehen, bei dem die Zinsbindung endet, wird mit demselben Darlehensgeber verlängert. Anders als bei einer Umschuldung werden hier nur die Zinsen neu angepasst.

Muskelhypothek

Die Muskelhypothek bezeichnet die Eigenleistung des Bauherren. Indem Häuslebauer selbst Hand anlegen, sparen sie in einem gewissen Umfang Handwerkerkosten. „Die Eigenleistung ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit, die Kredithöhe zu minimieren. Allerdings überschätzen sich gerade unerfahrene Bauherren häufig und verursachen so im schlimmsten Fall eine längere Bauzeit und höhere Kosten. Deshalb sollten sie nur die Arbeiten als Muskelhypothek einberechnen, die sie wirklich leisten können, wie beispielsweise Tapezieren oder das Verlegen von Laminat”, rät Scharfenorth.

Nießbrauch

Beim Nießbrauch handelt es sich um die Belastung der Immobilie in Abteilung II des Grundbuches zugunsten einer bestimmten Person. Dadurch ist sie berechtigt, die Immobilie nach eigenem Ermessen zu nutzen. Ein Beispiel: Wenn Eltern ihr Haus an ihre Kinder verkaufen, um eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zu vermeiden, können sie im Gegenzug ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vereinbaren. Hierdurch profitieren beide Seiten, denn die Eltern können bis zu ihrem Tod zuhause wohnen bleiben, während die Kinder über eine sichere Kapitalanlage verfügen. Allerdings wird die Immobilie im Falle eines Streits nahezu unverkäuflich, da kaum ein potenzieller Käufer ein Haus erwerben möchte, das er nicht nutzen kann.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Fachbegriff für eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, die meist nur für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser benötigt wird. Diese besagt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Wohnungen baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und über einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen verfügen.

Notaranderkonto

Das Notaranderkonto bezeichnet ein Bankkonto, das auf den Namen des Notars zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder eingerichtet wird. Dies kann für Bauherren dann sinnvoll sein, wenn eine vorzeitige Darlehensauszahlung nötig ist, aber die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Der zuständige Notar sorgt dann für die zweckmäßige Verwendung der Gelder. Soll der Traum vom Haus verwirklicht werden, stellt sich die Frage nach der passenden Finanzierung.

Quelle: Baufi24 GmbH

Der Beitrag … weiterlesen »

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"