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Die Wahl der Arbeitskleidung: Darauf kommt es an

Bäcker, Flugbegleiter oder Ärzte – Menschen, die einen dieser Berufe ausüben, erkennt man meistens schon auf den ersten Blick. Warum? Aufgrund ihrer typischen Berufskleidung. Und die dient auf der Arbeit in vielen Fällen als Schutz für die Gesundheit. Viele Firmen setzen andererseits aus Marketinggründen auf ein einheitliches Erscheinungsbild ihrer Mitarbeiter. Doch wann wird das Tragen von bestimmter Arbeitskleidung überhaupt zur Pflicht? Gibt es dafür Zuschüsse vom Chef und in welchen Fällen ist Sicherheitskleidung unvermeidbar? Auf diese und weitere Fragen gibt es hier die Antworten.

Kostenübernahme: Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Berufskleidung

Wie schon erwähnt, gibt es für Unternehmen verschiedene Gründe, ihren Mitarbeitern eine Kleiderordnung vorzuschreiben. Grundsätzlich muss dabei zwischen zwei Arten der Berufskleidung unterschieden werden:

Arbeitskleidung: Im Zuge der Corporate Identity oder eines bestimmten Dresscodes kann die Kleidervorschrift im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgehalten sein. Und dann sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kleidung während der Arbeit zu tragen. Für die Kostenübernahme gibt es in diesem Fall zwei Möglichkeiten:
Der Arbeitgeber beteiligt sich: Insbesondere, wenn bestimmte Kleidung vertraglich vorgeschrieben ist. Dann übernimmt das Unternehmen in der Regel einen Teil der Kosten oder es stellt die Kleidung direkt zur Verfügung.
Der Arbeitnehmer bezahlt: Das ist ebenfalls zulässig, vor allem, wenn die Arbeitskleidung privat getragen werden kann. Dennoch dürfen für den Mitarbeiter dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen. Grundsätzlich können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Puncto Arbeitskleidung steuerlich Geld sparen.
Sicherheitskleidung: Schutzbrille, Handschuhe oder Schutzjacken – an Arbeitsplätzen wie in Krankenhäusern, auf Baustellen oder in der Chemie- oder Metallindustrie lauern für Mitarbeiter zahlreiche, potenzielle Gefahrenherde. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und Unfälle zu vermeiden, ist spezielle Sicherheitskleidung deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Hier greift das Arbeitsschutzgesetz, wodurch der Arbeitgeber in solchen Fällen verpflichtet ist, die Kosten der Kleidung zu tragen. Auf der anderen Seite haben wiederum die Mitarbeiter die Pflicht, die Kleidung jederzeit zu tragen. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die Kündigung.

Ausnahme: Trägt der Mitarbeiter die Schutzkleidung nicht aus gesetzlichen, sondern aus persönlichen Gründen (Zum Beispiel Schutzhandschuhe aufgrund empfindlicher Hände), muss er die Kosten komplett oder je nach betrieblicher Abmachung teilweise selbst übernehmen.

Wie reinigt man Schutzkleidung richtig?

Foto: voltamax / pixabay.com

Doch egal ob Arbeitshose, Schutzjacke oder Sicherheitsschuhe – besonders bei Sicherheitskleidung kommt es auf die richtige Pflege an, um ihre Funktionsfähigkeit und Schutzfunktion zu gewährleisten. Doch Vorsicht vor der Maschinenwäsche zu Hause: Waschmittel und Weichspüler können den Schutz, vor allem von beschichteten oder imprägnierten Materialien, aufheben. Zudem können mögliche Öl- oder Säurereste der … weiterlesen »

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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