Oberbergischer Kreis – Allgemeinverfügung legt fest: Positiv getestete Personen und Kontaktpersonen, die im gleichen Haushalt leben, müssen sich eigenständig in Quarantäne begeben.
Das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis ist derzeit hoch. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises arbeitet mit allen verfügbaren Kräften an der Nachverfolgung der Kontakte und damit einhergehend der Unterbrechung von Infektionsketten. Durch die täglich wachsende Zahl von laborbestätigten SARS-CoV-2-Fällen ist es derzeit nicht mehr möglich, alle betroffenen Personen zeitnah zu informieren.
Bereits seit Beginn dieses Monats sind die Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet, sich bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses sofort eigenständig in Quarantäne zu begeben. Mit einer weiteren Allgemeinverfügung verpflichtet der Oberbergische Kreis nun auch Kontaktpersonen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, sich sofort in Quarantäne zu begeben.
„Die Kontaktpersonen müssen nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes und die Quarantäneanordnung warten. Damit schaffen wir für die betroffenen Kontaktpersonen Verbindlichkeit und gewinnen gleichzeitig wertvolle Zeit“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Die Allgemeinverfügung wurde unter www.obk.de/corona-av veröffentlicht und tritt ab dem 24.11.2020, 00:00 Uhr, in Kraft.
Quelle: OBK
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- Sandra Dolas ist Redakteurin bei den Oberberg-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt. Sie ist per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.
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