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Als Unternehmen die Corona Krise überstehen

Die Ausmaßen der Corona Krise hat am Anfang niemand voraussehen können. Anfangs als leichte Grippe belächelt, heute legt das Covid-19 Virus die gesamte Wirtschaft lahm und lässt belebte Städte zur Geisterstadt mutieren. Mit Recht fürchten viele Unternehmen, gerade kleine und mittelständische um ihre Existenz. Bevor es zu spät ist sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen, wie es im Extremfall weitergehen kann. Nicht zuletzt nutzen immer mehr Unternehmen aktuell die Expertise eines Fachmanns, um Hilfe für einen Corona Kredit zu bekommen. Da Hilfen nicht Bundesweit gelten, sondern Landesweit muss sich jeder selbst darüber informieren, welche exakten Hilfen in seinem Bundesland aktuell angeboten werden.

Zinsfreie Kredite für Selbstständige und Kleinunternehmer

Sachsen z. B. stellt seit wenigen Tagen 120 Millionen Euro bereit, um Selbstständigen, Kleinunternehmern und Freiberuflern durch diese Krise zu helfen. Damit laufende Kosten gedeckt werden können, können zinsfreie Darlehen bis zu 50.000 Euro aufgenommen werden. Der Betrag ist abhängig von der Unternehmensgröße und der aktuellen Situation.
Generell kann gesagt werden, dass der Jahresumsatz die 1.000.000 Euro nicht übersteigen darf und das Unternehmen vor der Corona Krise stabil sein musste. Damit jedoch der Kredit das Unternehmen nicht in den Ruin führt sind die ersten drei Jahre tilgungsfrei, sodass ausreichend Zeit vorhanden ist, um die eigene Liquidität wieder zu erhöhen.

Kurzarbeit – Gehalt trotz Arbeitspause

In der Corona. Krise gehen vielen Unternehmen die Aufträge verloren.
Foto: 123rf.com

Gehen Unternehmen aufgrund der Corona Krise die Aufträge verloren und Kunden können nicht mehr zahlen, sodass infolge dessen auch das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, muss der erste Schritt nicht immer die Kündigung der Mitarbeiter sein. Ist der Chef sich sicher, dass es nach der Krise bergauf geht, kann er Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken.
Das Kurzarbeitergeld beträgt zwischen 60 % und 67 % des Nettosatzes. Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: Arbeitnehmer A verdient 3.500€ Brutto, hat Steuerklasse 1, keine Kinder und arbeitet in NRW. Sein reguläres Nettogehalt würde ca. 2230€ betragen. Fallen die Aufträge im Unternehmen komplett weg, sodass Arbeitnehmer A keine Arbeit mehr hat, kann der Chef das Bruttogehalt auf 0€ reduzieren und AN A würde ca. 1340€ Netto Kurzarbeitergeld erhalten. Wäre jedoch noch etwas zu tun, aber weitaus weniger als vorher, könnte der Chef das Bruttogehalt ebenso auf z. B. 2.000€ reduzieren und trotzdem vom Kurzarbeitergeld profitieren. Bei 2.000€ Brutto kämen unter selben Bedingungen ca. 1415€ heraus, was eine Differenz zum Alten Netto von ca. 800€ beträgt. Von diesen 800€ werden nun 60 % berechnet. Das Ergebnis beträgt knappe 500€. Zu den 1415€ kommen die 500€ hinzu und bei geringer Arbeit würde AN A 1900€ Netto erhalten und der Chef wäre deutlich entlastet.

 

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche verantwortet die Redaktion Oberberg-Nachrichten. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist telefonisch unter 02261-9989-885, oder über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@oberberg-nachrichten.de - Redaktionssprechstunde: Mo, Di und Do von 10-12 Uhr.

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