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Bis zu 3.000 Euro Zuschuss für Sanierung von Fassaden

Wipperfürth – Wer in der Wipperfürther Innenstadt ein Bauvorhaben plant, das auch äußerlich zu einer Aufwertung des Wohnumfelds beiträgt, kann einen Zuschuss bei der Stadt beantragen. Pro Immobilie bis zu 3.000 € möglich!

Gebäude, Fassaden und Plätze verleihen einer Stadt das besondere Etwas. Ein optisch ansprechendes Stadtbild entfaltet Anziehungskraft, Anwohner*innen identifizieren sich mit ihrem Wohnumfeld und fühlen sich dort wohl. Die im Zuge des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) bereits umgesetzten Maßnahmen haben bereits zu einer deutlich wahrnehmbaren Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt geführt. Eine städtebauliche und gestalterische Aufwertung des Stadtkerns kann jedoch nicht alleine durch öffentliche Investitionen erreicht werden. Ebenso bedeutsam sind private Investitionen in die Modernisierung bzw. Sanierung der Wohn- und Geschäftshäuser samt Freiflächen.

Mit Unterstützung von Land, Bund und der Hansestadt Wipperfürth sollen Gebäudeeigentümer*innen durch einen Zuschuss motiviert werden, ihre dem öffentlichen Raum zugewandten Fassaden und Hofflächen zu sanieren. Ziel ist es, durch Investitionen das Wohnumfeld in der Innenstadt der ältesten Stadt des Bergischen Landes nachhaltig zu verbessern.

Das Fördervolumen umfasst insgesamt 60.000,00 €. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, wobei der maximale Zuschuss für die Gesamtförderung pro Immobilie bei 3.000,00 € liegt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Auch Bürgermeisterin Anne Loth würde es sehr begrüßen, wenn weitere Mittel aus dem Fördertopf fließen könnten. „Die Hansestadt Wipperfürth hat einen wunderschönen, historischen Stadtkern, doch an manchen Gebäuden nagt der Zahn der Zeit. Mit dem Haus- und Hofprogramm möchten wir die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude in der Innenstadt ermuntern, in ihre Immobilien zu investieren und gleichzeitig zu einem attraktiven Stadtbild beizutragen. Der Fördertopf ist noch gut gefüllt“, betont die Bürgermeisterin.

In der Slideshow mit den wechselnden Themen auf der Startseite der städtischen Homepage ist der Gestaltungsleitfaden Innenstadt abrufbar, welcher als Bewertungsgrundlage für das Haus- und Hofprogramm dient, sowie die erforderlichen Förderrichtlinien, der Anwendungsbereich und das Antragsformular. Auch einige Rechenbeispiele zur möglichen Förderung sind dort hinterlegt.

Anträge können an den Fachbereich II – Planen, Bauen, Umwelt bei der Stadtverwaltung Wipperfürth, Frau Sandra Ropkas, gerichtet werden. Sie werden entsprechend des Eingangs bearbeitet.

Quelle: Hansestadt Wipperfürth

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Oberberg-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt. Sie ist per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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