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Unfallverhütung am Arbeitsplatz

Unfälle am Arbeitsplatz lassen sich nicht immer vermeiden. Dennoch tragen Unternehmen die Verantwortung Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass diese das Risiko von Unfällen minimieren. Unter einer umfängliche Unfallverhütung werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die präventiv zur Arbeitssicherheit von Mitarbeitern beitragen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden in den Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Nicht zu verwechseln ist die Unfallverhütung mit dem Arbeitsschutz. Hier bilden die Grundlage das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz.

Die häufigsten Ursachen für Unfälle im Job

In jedem Job können Unfälle passieren. Obwohl einige Branchen, wie das Handwerk oder die Industrie, ein erhöhtes Risiko tragen, ist eine der häufigsten Ursachen für einen Unfall das Stolpern über einen Gegenstand, das Wegrutschen und das Stürzen. Gefolgt von einem falschen Umgang mit Werkzeugen und Maschinen sowie Schäden durch falsches Heben und Tragen. Aber auch das Führen eines Firmenfahrzeugs kann schnell zur Gefahr werden.

Die Unfallverhütungsvorschriften

Der Arbeitgeber hat nach den Unfallverhütungsvorschriften, kurz als UVV bezeichnet, die Pflicht seine Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Die Regularien umfassen alle Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherheit bei der betrieblichen Einrichtung, der Gestaltung von sicheren Arbeitsverfahren, einer UVV Prüfungen von Pkws und der Unterweisung der Mitarbeiter zur eigenen Unfallprävention. Verstoßen Betriebe gegen die Vorschriften, kann das mit Strafen und Bußgeldern geahndet werden.

Wie sieht die Unfallverhütung praktisch aus?

Damit Unternehmen im Sinn der UVV handeln und entsprechende Maßnahmen umsetzen können, wurden die „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ gestaltet. Diese bieten Lösungen, wie die Vorschriften erfüllt werden können. Gleichzeitig werden hier auch Vorgaben einbezogen, die als Konkretisierung der Unfallverhütungsvorschriften dienen.

Maßnahmen in unterschiedlichen Branchen können zum Beispiel sein:

  • Leitern und Tritthilfen müssen sicher nutzbar sein.
  • Bau- und Handwerksarbeit, zum Beispiel an Gebäuden, dürfen nur mit einem vollständig gesicherten Gerüst erfolgen.
  • In Kühlräumen muss die Tür von innen geöffnet werden können.
  • Fahrzeuge von Außendienstmitarbeiter müssen mit einer Freisprechanlage ausgestattet sein.
  • Desinfektionsmitteln stellen die Anforderungen an Hygienevorschriften sicher.
  • Mitarbeiter erhalten vor der Nutzung von Maschinen eine umfassende Unterweisung.
  • Fahrzeuge dürfen nur mit entsprechenden Dokumente geführt werden (Gabelstapler, Kran usw.).

Mit der Unfallverhütung sinkt das Risiko, dass sich Mitarbeiter während der Arbeit verletzen. Diese müssen sich an die entsprechenden Dienstvorschriften halten und alle Anweisungen entsprechend umsetzen.

Veröffentlicht von:

ARKM Zentralredaktion
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Ein Kommentar

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Unfallverhütung. Gut zu wissen, dass die Arbeitssicherheit in vielen Regeln resultiert. Wir hatten vor kurzem einen Unfall und beschäftigen uns nun mit der Arbeitssicherheit.

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