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Öffnung der Gastronomie: Essengehen trotz Corona?

Über mehrere Monate hatte man in Oberberg mit strengen Corona-Maßnahmen zu kämpfen. Jetzt werden die Maßnahmen langsam gelockert. Als eines der ersten Bundesländer hat NRW unter angepassten Auflagen die Gastronomie wiedereröffnet. So sehr man sich aber auf den ersten Post-Corona-Besuch im Lieblingsrestaurant freut: Das Ausgehverhalten wird auch lange nach der Krise nicht das gewohnte sein.

Wieso man gerne essen geht

Wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presseagentur ermittelte, aßen 50 Prozent aller Deutschen im Jahr 2019 mindestens einmal pro Monat im Restaurant. Dass zahlreiche Bundesbürger auf dem Höhepunkt der Coronakrise vor allem das Essengehen vermisst haben, kommt nicht von ungefähr. Restaurantbesuche sind ein sinnliches Gesamterlebnis aus physischen und sozialen Komponenten. Sich bedienen zu lassen, steigert das Selbstwertgefühl. Zugleich ermöglicht die Öffentlichkeit eines Restaurantbesuchs die Selbstinszenierung. Kaum ein Ereignis ist sozialer, als zum Essen auszugehen – und das schon seit Anbeginn der Menschheit. Bis das Coronavirus alles veränderte.

Woran verliert das Essengehen in Coronazeiten?

In Restaurants umgibt man sich mit Menschen des „gleichen Geschmacks“ und kann sich gleichzeitig das Kochen sparen. Das Coronavirus beschränkt die einst so schöne Erfahrung aber – auch jetzt, wo einem der Restaurantbesuch wieder erlaubt ist. Gründe dafür gibt es einige:

  1. Die Restaurantlandschaft hat sich wegen krisenbedingter Umsatzverluste minimiert.
  2. Infektionsangst bleibt innerhalb der hygieneintensiven Gastro-Branche bestehen.
  3. Wohlfühlen fällt in fast steriler Atmosphäre schwer.
  4. Der gemeinsame Restaurantbesuch ist nicht bedingungslos erlaubt.
  5. Spontane Restaurantbesuche sind wegen der Reservierungspflicht schwierig.

Was gute Gastronomie ausmacht, geht durch die neuen Corona-Auflagen teils verloren. Das Geld sitzt nach den krisenbedingten Wirtschaftseinbrüchen ohnehin nicht locker. Deshalb wird man es weniger gerne in einen Restaurantbesuch investieren, dessen Atmosphäre sich nach Krankenhaus anfühlt und lieber aus frischen Zutaten selber Essen zubereiten. Werden dabei neue Rezepte und Zutaten ausprobiert und der Tisch stimmungsvoll gedeckt, lässt sich auch im eigenen Zuhause Restaurantflair schaffen.

Welche Auflagen gelten für die Gastronomie?

Mit wem man essen gehen darf, regelt die Anlage zur Coronaschutzverordnung von NRW: Personen aus derselben Familie sowie maximal zwei Hausgemeinschaften dürfen am selben Tisch sitzen. Um Warteschlangen zu vermeiden, wird außerdem Reservierung empfohlen. Beim Betreten des Restaurants desinfiziert man sich die Hände. Zur besseren Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten hinterlässt man Kontaktdaten in einer Liste, die Gastronomen einen Monat lang aufbewahren. Zwischen Tischen liegen mindestens 1,5 Meter. Darüber hinaus muss ausreichend gelüftet werden. Nach jedem Gästewechsel wird desinfiziert. Bedient wird stets mit Mund-Nasen-Schutz und beim Gang zur Toilette müssen auch Gäste einen solchen tragen. Selbstbedienung ist bis auf Weiteres untersagt.

Um Gastronomen zu unterstützen, sollte man trotz den unstrittigen Vorteilen des eigens zubereiteten Essens manchmal zumindest im Restaurant bestellen. Wer in der derzeitigen Atmosphäre nicht vor Ort essen möchte, kann so trotzdem etwas für sein Lieblingsrestaurant tun.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche verantwortet die Redaktion Oberberg-Nachrichten. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist telefonisch unter 02261-9989-885, oder über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@oberberg-nachrichten.de - Redaktionssprechstunde: Mo, Di und Do von 10-12 Uhr.

Ein Kommentar

  1. 2 Jahre später kann man fast ohne Probleme Essengehen. Das freut mich wirklich sehr. Trotzdem halte ich genug Abstand und trage eine Maske, wenn nötig.

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