Verschiedenes

Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?

Niemand denkt gerne über den eigenen Tod nach, aber ab einem bestimmten Alter tun wir gut daran, uns doch mit ihm zu beschäftigen. Ignoriert man das Unvermeidliche zu lange, kann das zu einer finanziellen und emotionalen Belastung für die Angehörigen werden.

Welche Formen der Sterbevorsorge gibt es?

Im ersten Moment denken viele: „Warum sollte ich mich mit einer Vorsorge für den Fall meines Todes beschäftigen? Wenn ich tot bin, kann mir doch egal sein, was danach kommt, da habe ich nichts mehr damit zu tun.“ Während dieser Gedanke vollkommen verständlich und legitim ist, vergisst man dabei doch, dass es in der Regel Angehörige gibt, denen die Angelegenheiten, die nach einem Todesfall anstehen, nicht egal sind.

Die meisten Angehörigen wünschen sich eine würdige Bestattung und zumindest ein kleines feierliches Ritual, um gemeinsam Abschied nehmen zu können. Wie schon der Volksmund weiß, ist in Deutschland noch nicht einmal der Tod kostenlos. Selbst, wenn alles im kleinen Kreis und ohne großes Zeremoniell vonstattengehen soll, kommen in der Regel Kosten von mindestens 3.500 Euro auf die Hinterbliebenen zu.

Je nach Region können diese Kosten auch die 5.000 Euro übersteigen. Und wer sich eine umfangreiche Trauerzeremonie durch ein Bestattungsunternehmen, einen schönen Holzsarg oder eine edle Keramikurne und einen kunstvollen Grabstein wünscht, der darf für den Fall der Fälle gut und gerne zwischen 10.000 und 20.000 Euro einplanen.

Zu den anfallenden Kosten gehören im Einzelnen:

  • der Sarg oder die Urne
  • der Grabstein
  • die Friedhofsgebühren (kommunal)
  • die Bestatterleistungen (eventuell auch Trauerredner oder weiteres Personal)
  • die Trauerfeier

Nach oben sind diese Kosten selbstverständlich offen – die durchschnittlichen Kosten für eine Bestattung in Deutschland liegen allerdings bei etwa 7.000 Euro. Gerade, wenn die Rente knapp ist und Vermögenswerte nicht vorhanden oder – z. B. in Immobilien oder Wertpapieren – gebunden sind, lohnt es sich, Vorsorge zu betreiben.

Die Möglichkeiten der Sterbevorsorge im Einzelnen sind:

  • ein separates Konto oder Sparbuch, auf das die erwarteten Kosten eingezahlt werden
  • eine Regelung mit den Erben, bei der im Voraus geklärt wird, wie die Kosten aufgebracht und mit dem restlichen Erbe umgegangen wird
  • ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter
  • eine Risikolebensversicherung
  • eine Sterbegeldversicherung

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Für eine Sterbegeldversicherung sprechen einige Gründe, besonders wenn die Finanzmittel knapp sind.
Bild:pixabay.com

Wenn im Verlauf des Lebens genug Geld angespart wurde, muss man eigentlich nur darauf achtgeben, dass es im Todesfall auch flüssig vorhanden ist, denn die Kosten für eine Bestattung fallen relativ schnell nach dem Tod an. Ein separates Konto, mit den entsprechenden Finanzmitteln versehen, oder eine Risikolebensversicherung können dies garantieren.

Doch gerade zum Lebensende hin sind die finanziellen Ressourcen oftmals erschöpft, auch weil monatlich häufig nur magere Rentenzahlungen auf dem Konto eintreffen. In diesen Fällen kann sich eine Regelung mit den Erben anbieten, aber auch diese Möglichkeit steht nicht immer offen. Der Bestattungsvorsorgevertrag (siehe unten) ist in der Regel mit hohen monatlichen Kosten verbunden und kann daher auch nicht immer die Lösung sein.

Eine Sterbegeldversicherung wie die Ergo Sterbevorsorge als besondere, zweckgebundene Form der Kapitallebensversicherung kann allerdings auch mit niedrigen monatlichen Raten abgeschlossen werden. Sie garantiert, wenn sie in der richtigen Höhe abgeschlossen wurde, dass die Bestattung nicht zur finanziellen Belastung für die Hinterbliebenen wird.

Wann ist eine Sterbegeldversicherung das Richtige?

Für eine Sterbegeldversicherung sprechen einige Gründe, besonders wenn die Finanzmittel knapp sind. Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung garantiert die Versicherung die Auszahlung der vollen vereinbarten Summe, auch wenn diese noch gar nicht eingezahlt wurde. Allerdings greift dieser Schutz erst nach einer Wartezeit, die in der Regel zwischen 18 und 36 Monaten liegt.

Mit geringen Abschlusssummen, die über einen längeren Zeitraum eingezahlt werden, lassen sich die monatlichen Einzahlbeträge außerdem sehr niedrig halten, sodass die Kosten auch mit einer niedrigen Rente bestritten werden können. Es kann empfehlenswert sein, die Versicherung bereits mit etwa 60 Jahren abzuschließen, weil dann noch das höhere Gehalt zur Verfügung steht. Die eingezahlten Beträge werden in der Regel marktüblich verzinst, sodass man keine Verluste gegenüber einer Einzahlung auf ein Festgeldkonto oder Ähnlichem zu befürchten hat.

Üblicherweise verzichten die Versicherungen auch auf eine Überprüfung des Gesundheitszustands, wenn die Versicherungsnehmer unter 80 Jahren alt sind. Mit einer Sterbegeldversicherung können sich viele Probleme klären und Risiken vermeiden lassen, ohne dass die Kosten allzu hoch werden. Wenn man die richtige Versicherungssumme wählt und im Testament bereits regelt, wie die Bestattung aussehen soll, bleibt den Hinterbliebenen viel Stress und eventuell auch Streit erspart.

Bestattungsvorsorgevertrag

Theoretisch bietet auch der private Vertrag zu Lebzeiten mit einem Bestattungsunternehmen die gleichen Vorteile. Auch hier wird eine Summe auf ein zweckgebundenes Konto eingezahlt, mit der dann die Bestattungskosten, die zuvor mit dem Unternehmen vereinbart wurden, getragen werden.

Im Gegensatz zu den Versicherungen tragen die Bestatter jedoch kein Risiko für den Fall eines vorzeitigen Todes. Wenn der Betroffene stirbt, bevor die entsprechende Summe eingezahlt wurde, steht auch nur weniger Geld für die Bestattung zur Verfügung. Um diesen Fall zu vermeiden, verlangen viele Bestatter höhere Einzahlbeträge, damit die Summe schneller angespart werden kann und der Bestatter seine Dienstleistungen auch tatsächlich abgedeckt sieht. Der Bestattungsvorsorgevertrag ist daher in der Regel zumindest kurzfristig teurer als eine Sterbegeldversicherung und im Gegensatz zu dieser auf die tatsächlich eingezahlte Summe beschränkt.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche verantwortet die Redaktion Oberberg-Nachrichten. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist telefonisch unter 02261-9989-885, oder über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@oberberg-nachrichten.de - Redaktionssprechstunde: Mo, Di und Do von 10-12 Uhr.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"