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Kündigungsschutzklage: Fristen und Kosten

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Wenn der Arbeitgeber kündigt, ist das für viele Arbeitnehmer ein Schock. Die Kündigung bedeutet nicht nur den Verlust des Jobs, sondern oft auch eine große finanzielle Belastung. Viele Menschen wissen nicht, dass sie gegen eine unwirksame Kündigung vorgehen und eine Kündigungsschutzklage einreichen können. Doch was genau ist das überhaupt? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Und welche Kosten kommen auf einen zu?

Kündigungsschutzklage – was ist das?

Eine Kündigungsschutzklage ist ein zivilgerichtliches Verfahren, bei dem geprüft wird, ob eine Kündigung rechtens oder unzulässig ist. Die Klage kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber erhoben werden und dient dazu, die Rechte der jeweiligen Parteien zu schützen. In der Regel geht es um Fragen, wie die Wirksamkeit der Kündigung, die Gültigkeit der Gründe für die Kündigung, die Auslegung von Tarifverträgen oder arbeitsvertraglichen Bestimmungen sowie um Schadensersatzansprüche.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Es gibt verschiedene Fristen, die bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten sind. Zunächst einmal muss die Klage innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Andernfalls ist die Klage unzulässig und kann nicht weiterverfolgt werden.

Des Weiteren ist es wichtig, dass die Klage aufgrund einer Kündigung erhoben wird, die nach dem 1. Januar 2017 ausgesprochen wurde. Denn seit diesem Zeitpunkt gilt in Deutschland das sogenannte Verhältnismäßigkeitsprinzip. Eine Kündigung ist daher nur dann wirksam, wenn sie im Verhältnis zu den Umständen des Einzelfalls angemessen ist. Davon ausgenommen sind lediglich Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird.

Wie hoch sind die Kosten einer Kündigungsschutzklage?

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage liegen bei etwa 3000 bis 5000 Euro.
Foto von Pixabay

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage können sehr unterschiedlich ausfallen und hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Streitfalls, dem Umfang des Verfahrens oder den Erfolgsaussichten. Daher ist es schwierig, einen genauen Betrag anzugeben. In den meisten Fällen liegen die Kosten für eine Kündigungsschutzklage aber bei etwa 3000 bis 5000 Euro. Dieser Betrag beinhaltet bereits die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren und ist daher sehr grob geschätzt. In manchen Fällen können die Kosten auch deutlich höher oder niedriger liegen, je nachdem welche Art von Streitfall vorliegt und welcher Aufwand zur Geltendmachung der Rechte notwendig ist.

Darüber hinaus müssen in einigen Fällen auch die Anwaltskostenerstattungsforderungen des Arbeitgebers und eventuelle Prozesskostenhilfekosten berücksichtigt werden. Deshalb empfiehlt es sich, vor Beginn des Verfahrens, einen professionellen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zu Rate zu ziehen, um eine realistische Kostenschätzung zu erhalten und eine entsprechende Vorsorge treffen zu können.

Auch wenn der finanzielle Aspekt bei der Entscheidung für oder gegen eine Klage eine Rolle spielen kann, sollte man bedenken, dass es sich bei Arbeitsverhältnissen meist um sehr wichtige Rechte handelt, die es zu schützen gilt. Mitunter kann eine Klage daher in jedem Fall ratsam sein. Insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer Unrecht erlitten hat oder seine Rechte nicht anderweitig durchsetzen kann.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Wenn der Antrag bei dem Arbeitsgericht eingegangen ist, wird das Gericht zunächst prüfen, ob der Antragsteller tatsächlich ein geschützter Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes ist. Wenn dies der Fall ist, wird das Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung ansetzen, um sich ein Bild von den Umständen des Falles zu machen und sich die Erklärungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber anzuhören. Nach der mündlichen Verhandlung wird das Gericht in der Regel innerhalb von zwei Wochen seine Entscheidung verkünden.

In der Regel entscheidet das Gericht dabei, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Wenn das Gericht entscheidet, dass die Kündigung unwirksam ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung unter denselben Bedingungen wie bisher. Wenn das Gericht entscheidet, dass die Kündigung wirksam ist, muss der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptieren. In beiden Fällen trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.

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7 Kommentare

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Arbeitsrecht. Wirklich wichtig zu wissen, dass man die Klage innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen muss. Ich habe meine Kündigungsschutzklage nun schon länger aufgeschoben, aber werden nun mit Hilfe meines Anwalts aktiv werden.

  2. Ich habe mit meinem Anwalt für Arbeitsrecht jetzt auch eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht nun auch. Ich bin sehr erleichtert zu lesen, dass nach kurzer Zeit auch bereits eine Entscheidung getroffen wird. Ich bin gespannt und hoffe sehr, dass die Kündigung als unwirksam angesehen wird.

  3. Danke für den Beitrag und die Bestätigung am Ende, dass wenn das Gericht entscheidet, dass die Kündigung wirksam ist, der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptieren muss. Mein Bruder möchte jetzt ebenfalls eine solche Kündigungsschutzklage einreichen. Dafür suchen wir uns gemeinsam einen entsprechenden Fschanwalt.

  4. Mein Mann ist gerade entlassen worden, weil das Unternehmen der Meinung ist, er sei zu alt für seine Aufgaben. Wir sind damit nicht einverstanden. Gut zu wissen, dass man die Entlassung innerhalb von 3 Monaten anfechten muss, danke für die Information. Wir überlegen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, der uns dabei hilft.

  5. Danke für den Artikel über die Kündigungsschutzklage. Ich habe mich nie wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt, aber mein Freund hat letztens davon gesprochen. Deswegen ist es echt gut, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Sehr hilfreich!

  6. Ich finde es sehr gut, dass ein Arbeitnehmer in Deutschland gut geschützt ist. Wir haben sehr gute Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, die sich perfekt mit den Themen auskennen. Ich musste bis jetzt noch keine Kündigungsschutzklage einreichen.

  7. Man kann sich in diesem Fall wirklich glücklich schätzen, dass man in Deutschland als Mitarbeiter gesetzlich so gut geschützt ist. Ich wurde von meinem Chef gekündigt und muss für die nächste Zeit eine Kündigungsschutzklage einreichen. Damit wende ich mich morgen an einen passenden Ansprechpartner.

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