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Grenzübertritt – Eingabe der Länderkennung ein Muss

Seit dem 02. Februar 2022 gelten bereits neue Bestimmungen des Mobilitätspaketes. Eine davon ist die Verpflichtung der Fahrer*innen, dass sie den Grenzübertritt in ihrem Tachographen aufzeichnen. Sollte diese Verpflichtung nicht eingehalten werden, dann ist dies ein schwerwiegender Verstoß.

Eine wirksame Kontrolle der Entsendevorschriften

Durch die Verpflichtung, jeden Grenzübertritt innerhalb der EU aufzuzeichnen, wird eine wirksame Kontrolle sichergestellt in Bezug auf die Entsendevorschriften. Diese Vorschrift ist gültig bis zur Einführung der neuen Generation der smarten Tachografen (2. Generation), die aufgrund der GPS-Technologie in der Lage sind, Grenzübertritte automatisch zu erkennen und aufzuzeichnen. Für analoge Fahrtenschreiber besteht diese Pflicht sogar bereits seit August 2020.

Allerdings müssen Unternehmer nicht panisch werden, denn die es erfolgt eine schrittweise Einführung der intelligenten Fahrtenschreiber der 2ten Generation:

  • Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen müssen ab dem 21. August 2023 mit den Geräten der 2ten Generation ausgestattet sein.
  • Die Umrüstpflicht für VDO bis Rel. 3,0, Stoneridge bis Rev. 7.6 besteht zum 01. Januar 2025
  • Für VDO 4.0 bis 4.0e sowie Stoneridge 8.0 besteht die Umrüstpflicht zum 18. August 2025.

Erst mit der Umrüstung auf die neuen Geräte ist eine automatische Erfassung und Speicherung des Grenzüberschritts möglich. Die neue Generation der Tachografen ermöglicht es zudem Behörden und Polizei, von der Nähe aus, die Daten auszulesen. Sprich sie müssen das Fahrzeug nicht mehr stoppen, um die Fahrerkarte auslesen zu können. Bis zu dem Zeitpunkt gilt es für die Fahrer*innen direkt an der Grenze oder beim erstmöglichen Halt kurz vor der Grenze das Ländersymbol manuell zu erfassen. Wird der Grenzübertritt nicht erfasst, dann hat das für Fahrer*in und Transportunternehmen eine Geldstrafe zur Folge. Niemand sollte meinen, dass es sich um eine Lappalie handelt, sondern die Nichtaufzeichnung gilt als sehr schwerer Verstoß, dessen Erfassung im ERRU-System (European Register of Transport Companies) erfolgt.

Tipp: Eine aktuelle Liste der EU-Ländercodes ist beim Statistischen Bundesamt downloadbar.

Ausbeutung der Arbeitskraft – Arbeitsbedingungen der LKW-Fahrer*innen sollen verbessert werden

Die Einführung eines Ländercodes im Fahrtenschreiber durch die neue EU-Gesetzgebung geht hervor aus der zunehmenden Zahl der Anzeichen von Arbeitsausbeutung in diesem Sektor. Ein Beispiel dafür sind die polnischen und rumänischen Fahrer*innen, die mit schlechten Arbeitsbedingungen und Unterbezahlung zu kämpfen haben.

Durch die Verpflichtung, jeden Grenzübertritt innerhalb der EU aufzuzeichnen, wird eine wirksame Kontrolle sichergestell
Bild von TheAndrasBarta auf Pixabay

Daher wird vom Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft auf die Bedeutung des europäischen Maßnahmenpakets hingewiesen. Die Arbeitsbedingungen der LKW-Fahrer*Innen soll sich durch das neue Gesetz verbessern und sie sollen eine faire Bezahlung erhalten. Ausländische Fahrer*innen können so bald anhand der aufgezeichneten Daten im Fahrtenschreiber nachweisen, dass Transportleistungen innerhalb Deutschlands erfolgten. Auf diese Weise soll der/die Fahrer*in einen entsprechenden Lohn erhalten, der für die ausgeführte Arbeit üblich ist.

Unnötige Bußgelder und Strafpunkte vermeiden

Bei einem Regelverstoß müssen die Transportunternehmen mit Strafpunkten und Bußgeldern rechnen. Ein Beispiel in Frankreich macht besonders deutlich, wie schmerzhaft die Strafe sein kann. Denn ein LKW-Fahrer musste eine Geldstrafe von 2.970 Euro bezahlen, da er es versäumt hatte, in den digitalen Tachografen zu Beginn und am Ende der täglichen Lenkzeit die Länderkennung einzugeben. Ab dem 02. Februar 2022 haben sich die Strafen sogar erhöht.

Dank Smart Tacho 2 – ein smarter Umgang mit den neuen Regeln

Die Eingabe des jeweiligen Ländercodes nimmt in der Regel mindestens fünf Minuten in Anspruch. Hinzu kommt, dass durch die neue Regelung sicherlich die Parkplätze vor oder hinter der Grenze voll sind und es zu chaotischen Situationen kommt. Nicht zu vergessen, der CO2-Ausstoß, denn die Fahrer werden sicherlich nicht den Motor auszustellen.

Dass die Eingabe des Ländercodes auf dem Pannenstreifen oder einem Ausfahrtsstreifen erfolgt, stellt keine Option dar, denn dabei handelt es sich nicht um geeignete Haltepunkte. Das heißt die Fahrer*innen müssen zum nächsten Parkplatz oder Tankstelle. Aber dennoch ist es ratsam, sich an die Regeln zu halten, solange der smarte Tachograf 2.0 nicht verbaut ist, um unnötige Bußgelder zu verhindern.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche verantwortet die Redaktion Oberberg-Nachrichten. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist telefonisch unter 02261-9989-885, oder über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@oberberg-nachrichten.de - Redaktionssprechstunde: Mo, Di und Do von 10-12 Uhr.

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