Quelle: eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
Köln – Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, das nationale Datenschutzrecht neu zu strukturieren und an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anzupassen. Was sich dabei abzeichnet, ist, dass durch die Neuregelung Bußgeldhöhen für Unternehmen stark angehoben werden. Bislang galt laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Haftungshöchstgrenze von maximal 300.000 Euro. Jetzt bietet unter anderem Art. 83 Abs. 5 der DSGVO den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bei
Veröffentlicht von:
- ARKM-Zentralredaktion
- Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit drohen deutliche EinkommenseinbußenUnverhofft kommt oft: Ein komplizierter Bruch nach einem Unfall oder Sturz, eine langwierige Infektionskrankheit oder eine Entzündung im Körper sind häufig mit langen Ausfallzeiten am Arbeitsplatz verbunden. Zunächst einmal sind Arbeitnehmer für diesen Fall der Fälle gut geschützt. Wer krankgeschrieben ist, bekommt in der Regel sechs Wochen lang den vollen…
-
OASe bedankt sich bei ehrenamtlichen MitarbeiternMit einer Wanderung mit anschließendem Grillbuffet im Waldhotel „Tropfsteinhöhle“ hat sich die Seniorenstelle der Stadt Wiehl „Oase“ bei ihren ehrenamtlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedankt.
-
Weihnachtsbaumtransport: So vermeidet man Risiken und BußgelderDie Uhr tickt. Weihnachten naht. Sterne, Kerzen und Adventskränze verzieren die Wohnung. Früher oder später naht der Höhepunkt der jährlichen Weihnachtsdekoration: der Weihnachtsbaum. Doch der muss erst mal sicher in die eigenen vier Wände transportiert werden. Und das geht nicht immer gut. Die wichtigsten Tipps für den richtigen Transport auf…