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Schadensbegrenzung durch Ermittlung – günstiger als Wirtschafts- oder Personenschäden

Anschuldigungen gegen Ehepartner, Verwandte, bekannte Personen sind privat rasch ausgesprochen, jedoch noch lange nicht bewiesen. Ebenso muss in der Wirtschaft erst ermittelt werden, bevor für Diebstahl, Spionage, Sabotage und andere Delikte beweiskräftig ein Gerichtsurteil gefällt werden kann. Ermittlungen durch Detektive erfolgen sowohl in der privaten als auch gewerblichen Welt weitaus umfassender als durch Beobachtung und Beweisfotos.

Präventive und ermittelnde Detektivarbeit in der Wirtschaft

Beim Verdacht auf Diebstahl, Informationsweitergabe oder andere unlautere Aktivitäten wird eine Staatsanwaltschaft nicht sofort tätig. Vielmehr sammeln Detektive Beweise, teilweise durch Observierung, teilweise durch das Durchforsten relevanter Akten. Sensibel ist dies unter Beachtung des Datenschutzes. Deshalb dürfen nur zugelassene, geprüfte und nachweislich erfahrene Detektive solche Ermittlungen vornehmen. In Einzelfällen kann eine Beauftragung auch mit dem Ziel der Vorbeugung erfolgen, ansonsten entweder zum Beweis des Verdachts oder zur Entlastung der ahnungslosen Verdächtigen.

Wachsamkeit zum Schutz von Objekten und Vermögenswerten

Detekteien können als verdeckte Ermittler einen Objektschutz vorübergehend übernehmen. Ihre Rundgänge mit Zutrittsberechtigung zu abgesprochenen Firmenbereichen und dem gesamten Firmengelände helfen dabei, unbefugten Zutritt aufzudecken oder Diebstahlversuche rechtzeitig zu entlarven. Keinesfalls werden die Ermittler jetzt selbst aktiv. Vielmehr werden sie als Augenzeugen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat umgehend die Polizei einschalten. Auch die Flucht der Täter, falls diese sich ertappt sehen, dürfen sie nicht verhindern. Dennoch genügt bereits eine Patrouille nach ausgesprochenen Auffälligkeiten, um einen Versuch schon von vornherein zu vereiteln.

Falsches Bild vom Ermittler mit Karohut und Lupe

Ein großer Teil offener Ermittlungen findet weder auf der Straße noch in düsteren Spelunken statt. Auch schleichen sich seriöse Detektive nicht verkleidet auf Objektbereiche, bewaffnet mit Lupe und Torchlight. Vielmehr können viele Sachverhalte nach Akteneinsicht aufgeklärt werden. Dazu gehören Anschriften- oder Wohnsitzermittlungen, das Auswerten relevanter Dokumenteninformationen oder Ahnenforschung und Grundbuchamtsermittlungen. Viel häufiger und selten in Detektivfilmen zu sehen, stöbern Detektive in Handelsregistern, Grundbuchämtern, Jugendamtsakten oder Unterlagen der Industrie- und Handelskammer.
Legale Methoden privat oft deeskalierend

Liegt ein Verdacht vor, wird eine Person einer unerlaubten Aktivität beschuldigt. Das bedeutet, dass eine andere Person sich übervorteilt, bestohlen und hintergangen glaubt. Das kommt besonders häufig in Liebesbeziehungen vor, sei es eine Ehe oder langjährige und eingetragene Partnerschaft. Hilfe suchen immer wieder auch Nachkommen bei ihrer Suche nach den Eltern oder Verwandten. Befragungen innerhalb der Familie plus Recherchen im Grundbuchamt können beispielsweise helfen, Erbstreitigkeiten beizulegen. Auch hier verdächtigen die einen Erben die anderen, zu viel zu besitzen oder zu viel zu wollen. Saubere Ermittlungsarbeit beweist eindeutig, wer im Recht ist und ob jemandem Unrecht durch den Verdacht angetan wurde.

Strafrechtliche Beauftragung auch in behördlichem Auftrag

Welche Methoden schließlich anzuwenden sind, entscheidet in Strafverfahren das beauftragende Gericht. Ziel ist es wie bei allen Fällen, Beweise zu finden oder zu widerlegen, die in einem Gerichtsverfahren einen ordentlichen Gerichtsschluss ermöglichen. Das Prinzip der eindeutigen Beweise gilt auch für die Rechtsfindung im Zivilrecht.

Fazit:

Detektivarbeit erfordert Umsicht, Akribie im Detail und hohes Verantwortungsbewusstsein. Anders als in filmischen Darstellungen nehmen Ermittlungen nach Aktenlage mehr Zeit in Anspruch als Beobachtungen, Begehungen oder Befragungen. Ziel ist es jeweils, einen Verdacht beweiskräftig zu bestätigen oder verdächtigte Personen und Personengruppen – ebenfalls beweiskräftig – zu entlasten.

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