Ratgeber

Wenn man seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann

Es ist die schlimmste Vorstellung, die man haben kann. Wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen oder sie einfach nicht mehr zahlen will und somit in Verzug gerät. Man sitzt dann als Gläubiger auf den Schulden fest und musst zunächst alles selber bezahlen. Aber für wie lange? Laut dem Inkassodienstleister Creditreform liegt dann eine Überschuldung vor, wenn der Schuldner die Summe seiner Zahlungen nicht mehr begleichen kann.

Allein letztes Jahr waren in Deutschland mehr als 7 Millionen Menschen (ab 18 Jahre) nicht mehr in der Lage, ihre Schulden zu begleichen. Der nächste Schritt der folgt ist, dass dann Mahnungen von einem Inkassobüro verschickt werden. Werden diese ignoriert, steht eines Tages dann ein Gerichtsvollzieher vor der Tür und will das Geld seines Mandanten vor Ort einfordern.

Richtig mahnen und das Geld einfordern

Man hat als Gläubiger die Möglichkeit sein Geld einzufordern, auch mit rechtlichen Mitteln. Eine gängige Methode ist, dass man einen Mahnbescheid beantragt und an ein Mahngericht im Ort schickt, um ein Mahnverfahren oder eine Vollstreckung einzuleiten. Das ist ein sehr effektiver Weg, um das Geld wieder einzutreiben.
Den Mahnbescheid kann man als Gläubiger in der Regel auf dem schriftlichen Weg beantragen, was leicht und schnell ist. Das dazugehörige Formblatt erhält man beim Amtsgericht oder in einem Schreibwarenladen. Es ist sehr wichtig zu wissen, dass das Amtsgericht erst mal prüft, ob der Antrag formell richtig ausgefüllt worden und in Ordnung ist. Ist das der Fall, so erhält der Schuldner binnen weniger Tage einen Mahnbescheid vom Gericht und hat vier Wochen Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Als Gläubiger kann man nun nichts mehr machen und muss abwarten. Erst wenn sechs Monate ab Ausstellung des Mahnbescheides vergehen, kann der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung stellen – falls der Schuldner bis dahin nicht reagiert hat.

Ganz einfach kann man online auf https://www.mahnbescheide.de/ einen Antrag stellen. Hier wird er geprüft und automatisch an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Das erspart Papierkram und Kosten. Fristen und alle wichtigen Prozesse werden vom Anbieter online überwacht.

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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