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Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz

Gummersbach – Heute tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 2. Lebensjahr in Kraft. „Es wird am 1. August aber keine Überraschungen geben und alles ist anders“, so Jutta Ringsdorf, Fachberaterin für die 21 Kindertagesstätten in evangelischer Trägerschaft im Kirchenkreis An der Agger.

Denn schon seit spätestens 15. März haben die Einrichtungen die Plätze beim Jugendamt gemeldet, die sie zur Verfügung stellen können. Normalerweise werden sechs Kindern unter 3 Jahren und vierzehn Kinder über 3 Jahren in einer Gruppe von zwei Fachkräften betreut. In Gruppen für Drei- bis Sechsjährige liegt die Gruppengröße bei fünfundzwanzig Kindern.

Das Jugendamt des Oberbergischen Kreises allerdings kam auf die Träger der Kindertageseinrichtungen mit der Bitte zu, doch angesichts des Rechtsanspruches größere Gruppen einzurichten als vorgesehen und bot eine Finanzierung des zusätzlich nötigen Personals an. Im Dresper Kindergarten „Unterm Schirm“ entstand so eine zusätzliche Gruppe mit 15 Kindern, die vorerst im Gemeindehaus untergebracht ist.
In etlichen anderen Kindertagesstätten wurden bis zu fünf Kinder mehr als vorgesehen aufgenommen. „Eine zusätzliche Belegung wollen wir möglichst schnell wieder abbauen. Sie darf kein Dauerzustand werden. Die Erzieherinnen sind angesichts des generell zu knapp bemessenen Personalschlüssels ohnehin oft an der Grenze der Überforderung “, so Jutta Ringsdorf.
Schon vor Inkrafttreten des Rechtsanspruches habe der Personalschlüssel kaum ausgereicht, um etwa Fortbildungen zu besuchen, bedauert die Fachberaterin. Denn der Personalschlüssel sieht ganz normale Ausfälle von Erzieherinnen wie etwa durch Krankheit einfach nicht vor. Wenn Kolleginnen erkrankt sind, gibt es allzu oft keine Vertretung und die Erzieherinnen arbeiten in unterbesetzten Gruppen.

Die Erfüllung der von Pädagogen und Fachleuten befürworteten Forderung „mehr Personal für weniger Kinder“ scheint vorerst in weite Ferne gerückt. Denn die von der Landesregierung lange angekündigte zweite Revision des Kinderbildungsgesetztes, von der sich die Erzieherinnen eine bessere personelle Ausstattung der Einrichtungen erhofft hatten, lässt auf sich warten.

Zusätzliches qualifiziertes Personal für die KiTas zu finden ist nicht einfach. In den vergangenen fünf Jahren hat sich einer Studie zufolge die Zahl der Erzieherinnen in den Kindertagesstätten deutschlandweit um ein Viertel auf 440.000 erhöht. Für die Verwirklichung eines Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz fehlen dennoch rund 15.000 Erzieherinnen, wie die Bertelsmann Stiftung in Gütersloh erklärte.

„Noch ist es bei uns kein gravierendes Problem, aber es wird schwieriger, Erzieherinnen zu finden“, so Jutta Ringsdorf. Schon vor gut einem Jahr hat sie deshalb online eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, auf die alle 21 Einrichtungen im Kirchenkreis Zugriff auf eingegangene Bewerbungen haben. kv

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ARKM-Zentralredaktion
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