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Wohnungseinbruchsradar Oberbergischer Kreis

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Darstellung der aktuellen Tatorte im Oberbergischen Kreis

Oberbergischer Kreis – „Wohnung sichern, aufmerksam sein, „110“ wählen!“ Das sind die entscheidenden Handlungsempfehlungen für alle Bürger im Kampf gegen die Wohnungseinbrecher.

Die Oberbergische Polizei möchte, dass sich die Menschen in unserem Kreis in ihren eigenen vier Wänden sicher fühlen. Dazu gehört, dass Sie über die fortlaufende Entwicklung der Einbruchskriminalität informiert sind.

Wir stellen Ihnen Übersichtskarten zur Verfügung, in der die Wohnungseinbrüche der zurückliegenden Woche im Oberbergischen Kreis verzeichnet sind. Aus Gründen des Datenschutzes verzichten wir darauf, die genauen Örtlichkeiten der Einbruchstatorte, sprich die Straßen samt Hausnummern, kartenmäßig zu erfassen.

Wir hoffen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger noch stärker mit dem Thema „Wohnungseinbrüche“ beschäftigen, wenn sie sehen, dass in ihrer Nachbarschaft eingebrochen worden ist.

Achten Sie auf Ihr Wohnumfeld! Seien Sie wachsam und melden Sie verdächtige Beobachtungen unmittelbar über den Notruf „110“ der Polizei.

Der Wohnungseinbruchsradar soll Ihnen auch dabei helfen, auffällige Wahrnehmungen in den letzten Tagen mit dem Wohnungseinbruchsgeschehen in ihrem Wohnumfeld abzugleichen. Wenn Sie Beobachtungen gemacht haben, die ihnen im Zusammenhang mit einem Einbruch in den letzten Tagen verdächtig erscheinen, rufen Sie Ihre Polizei an.

Kostenlose Hinweise zum Einbruchsschutz erhalten Sie bei Ihrer Polizei. Die Kollegen des Kommissariat Vorbeugung beraten Sie gerne unter der Rufnummer 02261 8199 -882 oder -885.

Der Wohnungseinbruchsradar für die vergangene Woche ist nun online abrufbar unter http://www.polizei.nrw.de/oberbergischer-kreis/artikel__13443.html.

Hier informiert Sie die Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis über die aktuelle Entwicklung der Wohnungseinbrüche im Kreisgebiet. Die Karte wird jeweils dienstags aktualisiert und dokumentiert die Wohnungseinbrüche der jeweils vergangenen 7 Tage.
Aus Gründen des Datenschutzes werden die Straßennamen und Hausnummern nicht bezeichnet.

Quelle: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis

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