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WippNachhaltigkeitsTipp: Kelvin, Lumen, Watt?

Wipperfürth – Der Kauf von LED-Lampen kann schon mal zur Herausforderung werden, denn nicht jeder weiß auf Anhieb mit Begriffen wie Lumen oder Kelvin etwas anzufangen und auch die Angabe zur Energieeffizienz erfährt derzeit eine Umstellung. Dass die alte Glühbirne inzwischen ausgedient hat und die Energiesparlampe auch nicht das Wahre ist, ist inzwischen sicherlich hinreichend bekannt.

Damit die Umrüstung auf LED-Beleuchtung in den eigenen vier Wänden wie gewünscht gelingt, ist auf mehr als nur die in Watt angegebene Leistung – also wie viel Strom die Lampe verbraucht – zu achten. Die Lichthelligkeit wird in Lumen angegeben. Je höher der sogenannte Lumenwert ist, desto heller leuchtet die Lampe. Um die Effizienz des Leuchtmittels zu ermitteln, wird der Helligkeitswert in Lumen durch die Wattzahl geteilt. Je höher das Ergebnis ist, desto effizienter leuchtet die Lampe.

Die Farbwiedergabe wird als CRI oder als Ra-Wert angegeben. Je höher der Wert ist (maximal 100), desto naturgetreuer ist die Farbwiedergabe. Der Wert sollte nicht unter 80 liegen. Diese Angabe kann beispielsweise bei der Auswahl der Beleuchtung in der Küche oder im Badezimmer wichtig sein. Die Lichtfarbe wird durch die Farbtemperatur in Kelvin angegeben. „Warmweißes“ Licht hat einen relativ hohen Rotlichtanteil, liegt zwischen 2.700 und 3.300 Kelvin und bietet sich zum Beispiel für eine gemütliche Wohnzimmeratmosphäre an. Lichtfarben mit einem höheren Blaulichtanteil (über 5.300 Kelvin) bieten „tageslichtweißes“ Licht und werden für den Arbeitsplatz empfohlen.

Auch Aspekte wie die Lebensdauer der Lampe (gängig sind 25.000 Betriebsstunden), die Schaltfestigkeit (für häufiges an- und ausschalten; mind. 50.000 Schaltzyklen sind empfohlen), die Dimmbarkeit (Kompatibilität von Dimmer und LED prüfen!) sind beim Kauf von LED-Leuchten zu berücksichtigen. Seit September 2021 gibt es außerdem neue EU-Energielabels für Lampen. Die Energieeffizienzklassen liegen nun zwischen A und G; die Plusklassen sind gestrichen, sodass sich auch die Einstufung entsprechend verschiebt. Eine Übergangsfrist gilt aber noch bis Anfang 2023.

Und warum das Ganze? Weniger Stromverbrauch bedeutet weniger CO2-Emissionen und auch weniger Kosten. Der Austausch einer einzigen – inzwischen nicht mehr erhältlichen – 60Watt Glühbirne durch eine LED-Leuchte spart jährlich bereits 16 Euro ein.

Quelle: Hansestadt Wiehl

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Oberberg-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt. Sie ist per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.
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