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Ein Jahr für Bildung und Teilhabe

Gummersbach. Im Sommer 2011 trat in Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2011 das  “Bildungs- und Teilhabepaket” in Kraft. Davon profitieren können Kinder und Jugendliche, deren Eltern von Hartz IV oder Sozialhilfe leben oder deren Lebensunterhalt durch Wohngeld oder Kindergeldzuschlag aufgestockt wird. Doch vielen ist dieses Angebot noch nicht bekannt.

Das Ressort “Soziale Hilfen” der Stadt Gummersbach hatte im April 2011 alle rund 750 anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger angeschrieben. Für rund 450 Kinder wurde das Paket  bisher mit insgesamt rund 800 Einzelleistungen in Anspruch genommen. Dafür wurden bislang rund 80.000,- € ausgezahlt. Damit wurden die Leistungen des Bildungspaketes in Gummersbach erst von rund 60% der Berechtigten in Anspruch genommen.

Ressortleiter Maik Adomeit empfiehlt allen Berechtigten, ihre Ansprüche auch geltend zu machen: “Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wurde ein Instrument geschaffen, mit dem Kindern und Jugendlichen geholfen werden kann, die wir mit Blick auf die demografische Entwicklung künftig in Oberberg dringend und bestmöglich ausgebildet brauchen. Alle Anspruchsberechtigten sollten einerseits im Interesse ihrer Kinder das Bildungspaket in Anspruch nehmen und andererseits werden auch viele Vereine entlastet, die für sozial Schwächere bislang Beitragsermäßigungen gewähren. Davon abgesehen nehmen Kinder, die in Vereinsstrukturen eingebunden sind, oftmals eine positivere Entwicklung als diejenigen, die sich ihre Herausforderungen und Bestätigungen alleine auf der Straße suchen müssen.”

Die Leistungen im Überblick:

Das Bildungspaket

– Klassenfahrten -und Tagesausflüge bis zu der von der Lehrerkonferenz festgelegten Höhe.

– In zwei Teilbeträgen wird zum 01.08.und 01.02. eine Pauschale für Lernmittel an schulpflichtige Kinder in Höhe von insgesamt 100,- € pro         Schuljahr gezahlt.

– Es werden die Kosten für die Mittagsverpflegung in Kindergärten und Schulen übernommen. Die Eltern zahlen dann nur noch  eine symbolische Eigenbeteiligung von 1,- € pro Essen.

Sofern die       Versetzung in der Schule gefährdet ist, können mit Bescheinigung         des Lehrers bis zu 35 Nachhilfestunden pro Fach und Schuljahr    bezahlt werden.

Das Teilhabepaket

– Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben zugänglicher zu machen. Sie sollen einfacher in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integriert werden und dort Kontakte zu Gleichaltrigen aufbauen und pflegen. Hierfür stehen jedem Kind monatlich 10,- € zur Verfügung. Unterstützt werden beispielhaft Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, aber auch der Unterricht in künstlerischen Fächern, sowie die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit usw.).

– Alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt in Form von Gutscheinen, die die Schulen, Vereine oder sonstigen Anbieter mit dem Ressort “Soziale Hilfen” abrechnen. Lediglich die Schulbeihilfe wird in bar an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt.

– Die Empfänger der Hartz IV-Leistungen erhalten die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bei dem Job-Center. Die Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag können diese Leistungen bei dem Sozialamt der Stadt Gummersbach beantragen. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket, sowie zu den Ansprechpartnern gibt es auch im Internet unter www.gummersbach.de.

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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