KommunenRegionales Engagement

Fördergelder für Nachbarschaftshilfen im OBK

Oberbergischer Kreis – Nachbarschaftshilfe und Nahversorgung sind – gerade während der Corona-Pandemie – von großer Bedeutung. Im ländlichen Raum ist es für hilfebedürftige Menschen, wie Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, Menschen in sozial schwierigen Lebensverhältnissen häufig schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen. “Deshalb setzen wir uns gerne im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens für ehrenamtlich in der Nahversorgung Tätige ein, um ihnen finanzielle Unterstützung für ihre Hilfsdienste zukommen zu lassen”, sagt Landrat Jochen Hagt. Der Oberbergische Kreis weist deshalb auf das Förderprogramm “Schnelle Hilfe für helfende Hände auf dem Land” des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hin, bei dem Nachbarschaftshilfen Fördergelder beantragen können.

Darüber werden insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen unterstützt, die sich zum Beispiel in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung – wie Dorfläden oder die Tafeln – engagieren.

Förderfähig sind Ausgaben in den folgenden Maßnahmenbereichen:

  • Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen,
  • Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen,
  • Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern.

“Die vielen ehrenamtlichen Initiativen im Oberbergischen Kreis tragen dazu bei, unsere ländliche Region als attraktiven Lebensraum zu erhalten. Ich appelliere daher an die Initiativen im Oberbergischen Kreis, die sich ehrenamtlich für die Nahversorgung einsetzen, sich am Bewerbungsverfahren um Fördergelder zu beteiligen”, sagt Landrat Jochen Hagt.

Aufgerufen sind Vereine, gemeinnützige GmbHs, öffentliche-rechtliche Religionsgemeinschaften, Stiftungen und genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Interessenbekundungen sind bis zum 12. Juli 2020 über ein Online-Formular bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) möglich. Die Interessenbekundungen werden an die jeweiligen Landkreise weitergeleitet, in denen die Maßnahmen durchgeführt werden. Die Kreise bestätigen der BLE die Initiativen, die in dem genannten Bereich tätig sind und grundsätzlich die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Anschließend werden die zulässigen Initiativen vom Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Der Oberbergische Kreis unterstützt dieses Bewerbungs- und Antragsverfahren, um möglichst vielen ehrenamtlichen Akteuren die Chance zu geben, Fördergelder für ihre wichtigen Aufgaben zu erhalten. Bis zum 12.07.2020 nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter www.ble.de/ehrenamt-staerken (im Auftrag des BMEL) Interessenbekundungen geeigneter Initiativen entgegen.

Quelle: OBK

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Oberberg-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt. Sie ist per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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