Verschiedenes

FFP2-Masken – Empfehlung oder Pflicht?

Dass bei den sich ständigen ändernden Corona-Maßnahmen viele Bürgerinnen und Bürger mittlerweile keinen Durchblick mehr haben, überrascht nicht wirklich. Dennoch ist es wichtig, sich regelmäßig darüber zu informieren, was denn nun gilt und was nicht. Neben den wechselnden Vorschlägen rund um 2G, 2G+ und 3G ist es vor allem die Maskenpflicht, die momentan Verwirrung stiftet: Sind FFP2-Masken nun Pflicht, und wenn ja, wo?

FFP2-Pflicht überall außer in NRW

FFP2-Masken nennt man auch partikelfiltrierende Halbmasken. Bayern war Vorreiter in der Debatte um die FFP2-Pflicht, doch mittlerweile haben alle deutschen Bundesländer nachgezogen – außer Nordrhein-Westfalen. Die neuartige und hochansteckende Omikron-Variante gab Anlass dazu, noch mehr für den Infektionsschutz zu tun.

Grundlegend dient FFP2 zum Eigen- und Fremdschutz. Während normale OP-Masken lediglich die Mitmenschen vor Aerosolen schützen, sorgt die starke Filterleistung bei FFP2 dafür, dass auch die Träger selbst besser geschützt sind. Nun, da alle anderen Bundesländer die FFP2-Pflicht eingeführt haben, stellt sich für viele die Frage, wie es um die Regelung in NRW steht.

Stand 12. Januar 2021 gibt es in Nordrhein-Westfalen lediglich eine dringende FFP2-Masken-Empfehlung. Um eine generelle Pflicht handelt es sich dabei nicht. Doch weshalb gibt es in NRW weiterhin keine Pflicht zum Tragen der besser schützenden Masken? Und was bedeutet die Empfehlung nun für Bürgerinnen und Bürger?

Basis stellt die Bund-Länder-Verordnung dar

Damit deutschlandweit ein Mindestmaß an Infektionsschutz gegeben ist, sieht der Bund eine deutschlandweite Maskenpflicht vor. Inhalt dieser Verordnung sind medizinische Masken. Den einzelnen Bundesländern steht es jedoch frei, die Regelungen durch ein Plus an Schutz zu ergänzen. So geschehen im November 2020, als Bayern die FFP2-Pflicht einführte. So geschehen in den letzten Wochen und Monaten, als mehr und mehr Bundesländern nachjustierten.

Stellt Nordrhein-Westfalen sich quer? Nein, denn auch in Nordrhein-Westfalen erkennt man die starke Filterleistung der FFP2-Masken an und spricht daher eine dringende Empfehlung zum Tragen der partikelfiltrierenden Halbmasken aus.

Warum nur Empfehlung und nicht Pflicht?

Dem WDR gegenüber erklärte das Gesundheitsministerium, dass eindeutige Belege über die bessere Eignung von FFP2-Masken im Alltag noch fehlen. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen säßen die Halbmasken teilweise so schlecht, dass diese durch die Passform nicht anlägen. Daraus kann sich sogar eine schlechtere Schutzwirkung ergeben als dies bei OP-Masken der Fall sein.

Man kann nur vermuten, dass auch andere Gründe eine Rolle für die Entscheidung der NRW-Regierung vorliegen könnten. Sieht man sich die Schlagzeilen der letzten Monate an, stellt man fest, dass es gerade in Hinblick auf FFP2-Masken immer wieder zu Rückrufaktionen gekommen ist. Besonders Masken, die nicht dem europäischen, sondern dem chinesischen N95-Standard entsprechen, geraten immer wieder in Kritik, weil sie oft nicht die versprochene Schutzwirkung erbringen.

Demzufolge wäre eine in Deutschland zugelassene OP-Maske also sicherer als eine nicht gut funktionierende partikelfiltrierende Halbmaske. Setzt man also auf ein Minimum an Schutz, der zuverlässig ist, statt auf ein Maximum, das durch schlechte Qualität oft ohnehin nicht erreicht wird?

Qualität Made in Germany

Die Landesregierung sperrt sich nicht gegen FFP2-Masken, schreibt die Pflicht dazu nur nicht fest, sondern gibt eine Empfehlung ab. Bürgerinnen und Bürger, die in Hinblick auf das Infektionsgeschehen noch mehr für den Schutz ihrer Mitmenschen, aber auch für ihren eigenen tun möchten, sollten dieser Empfehlung folgen.

Damit die partikelfiltrierende Halbmaske ihre volles Schutzpotential wirklich entfalten kann, ist es wichtig, auf einige Dinge zu achten: Die FFP2-Maske sollte am besten von einem deutschen Hersteller sein – so gehen Verbraucher sicher, dass das Gesundheitsprodukt deutschen Richtlinien und Kontrollanforderungen entspricht. Die jeweilige Prüfstelle ist durch einen Imprint auf der Maske selbst vermerkt – fehlt die CE-Zulassung auf der Maske ist das ein Hinweis darauf, dass diese nicht von einem Maskenhersteller aus Deutschland stammt.

Ein weiteres Zeichen dafür ist es, wenn die FFP2-Masken nicht einzeln abgepackt sind und ihnen auch keine deutsche Gebrauchsanweisung beiliegt. Beim Kauf neuer FFP2-Modelle ist es wichtig, die Maske auf ihre Passform zu prüfen – wer die Gummibänder über Kreuz nimmt oder zum Kürzen verknotet, läuft Gefahr, dass die Maske nicht sauber abschließt und somit nicht gut schützt. Eine hochwertige FFP2-Maske ist einer OP-Maske in Puncto Infektionsschutz immer vorzuziehen – Voraussetzung: sie schützt zuverlässig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"