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Multicopter liegen im Trend – Doch an die Versicherungspflicht denkt kaum jemand

Sicher haben auch Sie schon mal einen Multicopter gesehen: Immer mehr Drohnen fliegen in Deutschland, auch im Oberbergischen.  Und das ist kein Wunder: Die Absatzzahlen von bekannten Drohnen Herstellern wie DJI steigen Jahr für Jahr, und das obwohl für leistungsstarke Modelle oft noch leicht 1000 EUR gezahlt werden müssen. Und nicht nur das: Immer häufiger gibt es Meldungen wie „Drohne gefährdet den Luftraum“ oder „Drohne in Innenstadt abgestürzt“.

Was viele nicht wissen: Multi- & Quadrocopter sind in Deutschland zu versichern. Das deutsche Luftfahrsrecht verpflichtet Drohnenpiloten eine sogenannte Drohnen-Versicherung, bzw. Luftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen. Was sich auf den 1. Blick überflüssig anhört, hat seinen guten Grund: Die Höhe von Sach- und Personenschäden, die eine herabstürzende Drohne verursachen kann, kann leicht eine 6 oder gar 7-stellige Summe betragen.

Warum brauche ich überhaupt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?

Wer sich eine Drohne zulegt benötigt eine Drohnen-Versicherung
Foto:pixabay.com

Die Frage, die sich Drohnen-Piloten in Deutschland stellen müssen ist: „Wo bekomme ich eine solche Drohnen-Haftpflicht? Und wo bekomme ich sie günstig?“ Nun, Drohnen Haftpflichtpolicen werden mittlerweile von zahlreichen Versicherungsunternehmen angeboten. Der Grund für ein immer größer werdendes Angebot an Haftpflichtpolicen im Bereich der Multicopter Versicherung ist die neue Drohnen-Verordnung und die sogenannte Drohnenversicherungspflicht, die vorschreibt, dass jeder Drohnen Pilot seinen Multicopter durch eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung versichern muss, bevor die Drohne draußen in der Öffentlichkeit durch die Luft gesteuert werden darf.

Wer also eine Drohne kauft – ganz egal ob aus gewerblichen Zwecken oder einfach nur aus Lust am Hobbyfliegen – der kommt gar nicht darum herum, sich mit dem Thema Drohnen Haftpflicht und Drohnen Versicherung auseinanderzusetzen. Die jüngst neu aufgelegte und eingeführte Drohnen-Verordnung, die von keinem geringen als dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur persönlich herausgegeben worden ist, klärt einfach und anschaulich auf, was Sie als Pilot der Drohne bzw. des Quadrocopters dürfen, und welche Tabus es unbedingt zu beachten gilt.

Die neue Drohnen-Verordnung macht die Drohnen-Haftpflicht zur Pflichtversicherung

Klar, dass es unabhängig von einer Drohnenversicherung ein absolutes No-Go ist, in der Kontrollzone von Flughäfen und an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften zu fliegen, ist selbstverständlich. Was Hobbyflieger aber häufig nicht wissen, ist, dass es zum Beispiel ebenfalls untersagt ist, in bzw. über Naturschutzgebieten zu fliegen. Auch fremde Wohngrundstücke sind grundsätzlich ein Tabu, insbesondere wenn Sie eine Drohne fliegen, die Luftaufnahmen macht. Die Rechte Dritter sind zu achten, das Eigentum Dritter ist unter keinen Umständen zu gefährden.

Neu ist: Laut der neuen Drohnen-Verordnung müssen Sie Ihre Drohne bereits ab einem Gewicht von 0,25kg kennzeichnen. Sollte Ihre Drohne das Gewicht von 2kg überschreiten, ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Über diesen weisen Sie nach, dass Sie in puncto sicheres Fliegen und rechtliches Grundwissen, was die Drohnenfliegerei betrifft, eingeweiht und belehrt worden sind. Eine Erlaubnispflicht, die offiziell eingeholt werden muss, ist erst ab einem Gewicht von 5kg notwendig. Diese kann bei der Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Denken Sie daran: Es gilt stets das Netto-Startgewicht der Drohne, welches sich durch zusätzliches Zubehör, wie Foto- und Videotechnik noch einmal maßgeblich erhöhen kann. Die maximale Höhe, die Sie mit Ihrer Drohne auf keinen Fall überschreiten dürfen – ganz unabhängig vom Startgewicht des Quadrocopters – ist per Drohnen-Verordnung auf 100 Meter festgesetzt worden. Wer diese Höhe überfliegen möchte, benötigt eine behördliche Ausnahmegenehmigung.

Woher bekomme ich eine solche Drohnen-Haftpflicht?

Unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen, die durch die neue Drohnen-Verordnung des Bundesministeriums festgelegt werden, müssen Sie vor dem ersten Flug mit Ihrer Drohne sicherstellen, dass diese über eine spezielle Quadrocopter Versicherung in Form einer Drohnen Haftpflicht verfügt. Entsprechende Angebote, die günstig und leistungsstark sind, finden Sie z.B. auf versichertedrohne.de, einem Anbieter für Haftpflichtpolicen für Drohnen. Besonders zu empfehlen sind in diesem Zusammenhang die Drohnen Versicherung der DELVAG, die Drohnen Versicherung des R+V sowie die Drohnen Versicherung der HDI. Es handelt sich um Anbieter, die im Bereich der Luftverkehrshaftpflicht erstklassige Produkte und langjährige Erfahrungen vorzuweisen haben. Die Kundenmeinungen und das Preis-Leistungsverhältnis überzeugen immer mehr Drohnen Besitzer.

Wie finde ich die richtige Drohnen Versicherung?

Was auf den ersten Blick gar nicht so einfach aussieht, ist eigentlich recht einfach: Machen Sie es sich einfach mit Hilfe eines Versicherungsvergleiches!

Es gibt zahlreiche Seiten, die sich ausschließlich mit den Versicherungsprodukten namhafter und führender Anbieter auseinandersetzen. Zum Beispiel erfahren Sie auf drohneversicherungsvergleich.de schnell und effizient, wo genau die detaillierten Unterschiede in den unterschiedlichen Haftpflichtpolicen für Drohnen liegen.

Neben Selbstbehalt und Deckungssumme sind nicht bei jedem Versicherer alle Eventualitäten abgesichert. Hier sollten Sie schauen, dass Sie ein Versicherungsprodukt wählen, dass konkret auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Drohnenmodell abgestimmt ist.

Unsere Empfehlung: Auf versichertedrohne.de buchen Sie Ihre Drohnen Haftlichtversicherung zum Bestpreis, bereits ab 69 Euro pro Jahr. Der Versicherungsschutz gilt sofort ab Onlinebuchung und Sie sind umfassend geschützt. Neben Angeboten für Privatpiloten, gibt es auch gewerbliche Angebote. Ganz neu: Policen für Rettungs- & Aufklärungdrohnen z.B. für Feuerwehren oder spezielle Policen für Agrardrohnen.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche verantwortet die Redaktion Oberberg-Nachrichten. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist telefonisch unter 02261-9989-885, oder über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@oberberg-nachrichten.de - Redaktionssprechstunde: Mo, Di und Do von 10-12 Uhr.

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