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Betriebshaftpflichtversicherung: Ist sie verpflichtend oder sogar unnötig?

Wer gerade erst ein Unternehmen gegründet hat oder sich selbstständig machen möchte, der muss sich mit vielen Themen aus dem Bereich Finanzen, Versicherungen und Recht auseinandersetzen. Eine Frage taucht dabei immer wieder auf: Ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine sinnvolle Investition oder können Unternehmen an dieser Stelle Geld einsparen, ohne auf den nötigen Schutz zu verzichten? Im Folgenden wird diese Frage näher beleuchtet.

Mehr Risiken für Selbstständige und Co. rechtzeitig absichern

Wer nicht als Angestellter tätig ist, der sollte sich dringend mit der Betriebshaftpflichtversicherung auseinandersetzen. Da die Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung je nach Versicherer und Tarif stark variieren, kann keine pauschale Aussage getroffen werden, welche Angebote für welche beruflichen Gruppen wirtschaftlich sinnvoll sind. Fest steht jedoch: Nicht nur Unternehmen, sondern auch Selbstständige und Freiberufler sollten sich nach geeigneten Angeboten umsehen. Sie müssen nicht unbedingt Angestellte haben und gleich ein großes Unternehmen leiten, um rechtlich haftbar gemacht zu werden.

Keine Pflicht zur Versicherung in Deutschland

 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist kein Muss für Unternehmen.
Bildquelle: pixabay.com / © stevepb

Sofern Sie in Deutschland wohnen und arbeiten, sind Sie laut aktueller Rechtslage nicht dazu verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das kann sich natürlich jederzeit ändern, sodass es empfehlenswert ist, dass Sie sich auf dem Gebiet Versicherungen stets auf dem Laufenden halten.

Dass es keine rechtliche Pflicht gibt, bedeutet allerdings nicht, dass der Abschluss eins Versicherung nicht sinnvoll ist. Wer ohne einen festen Arbeitgeber im Berufsleben unterwegs ist, der kann zum Beispiel Schäden am Vermögen Dritter, an fremden Personen oder auch an Sachen verursachen. Hier muss keine böse Absicht zugrunde liegen, um denjenigen haftbar zu machen. Wenn man sich einmal vor Augen führt, welche Summen die Betriebshaftpflichtversicherung in Deutschland mindestens abdeckt, kann man sich ungefähr vorstellen, dass im Fall der Fälle die Karriere von heute auf morgen beendet werden muss, wenn keine Versicherung unter die Arme greift.

Alleine für Personenschäden wird bei vielen Versicherern eine Mindestsumme von 2 Millionen Euro versichert. Schaden an Personen sind meistens mit mindestens einer Million Euro abgedeckt und Vermögensschäden belaufen sich auf mindestens 100.000 Euro. Wer diese Summe aus privater Tasche zahlen muss, der ist wirtschaftlich schnell ruiniert.

Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll auch bei grober Fahrlässigkeit

Wer sich für eine Betriebshaftpflichtversicherung entscheidet, der sollte darauf achten, dass auch die sogenannte grobe Fahrlässigkeit mit abgedeckt werden. Im Härtefall handelt es sich um eine Ermessenssache vonseiten der Gereichte, ob es sich um eine fahrlässige Handlung handelt oder nicht. Hier sollten Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler lieber auf Nummer sicher gehen. Tritt der Fall erst einmal ein, ist es zu spät, um sich noch versichern zu lassen.

Besonders häufig passieren Unfälle oder Missgeschicke aus Unachtsamkeit. Hier kann entweder durch einen Mitarbeiter oder durch die eigene Person ein großer Schaden entstehen oder es kommen gar Menschen zu Schaden. Manche Tarife decken den Bereich grobe Fahrlässigkeit nicht mit ab, sondern dieser zusätzliche Baustein muss aktiv gebucht werden. An dieser Stelle wäre es keine gute Idee, zu sparen. Auch wenn die Abdeckung der Fahrlässigkeit den Beitrag leicht erhöht, lohnt sich diese Investition in den meisten Fällen.

Unterscheiden sollten Sie die Betriebshaftpflichtversicherung von der beruflichen Haftpflichtversicherung . Während die Zweite nur für bestimmte Berufe relevant ist, richtet sich die Betriebshaftpflichtversicherung ganz klar an Personen, die nicht in einem angestellten Verhältnis arbeiten. Das bedeutet in der Praxis: Die eine Versicherung kann die andere nicht ersetzen, da der Versicherungsschutz in völlig unterschiedlichen Fällen greift. Sie sollten sich daher mit beiden Versicherungen auseinandersetzen, um sich am Ende für den richtigen Tarif zu entscheiden.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche verantwortet die Redaktion Oberberg-Nachrichten. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist telefonisch unter 02261-9989-885, oder über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@oberberg-nachrichten.de - Redaktionssprechstunde: Mo, Di und Do von 10-12 Uhr.

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