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Der Tod eines Angehörigen – was muss man tun, welche Dinge sind wichtig?

Viele Dinge müssen nach dem Tod eines Angehörigen erledigt werden. Und kommt es zu einem plötzlichen Tod, so stehen Angehörige buchstäblich neben ihrer tiefen Trauer allein auf weiter Flur und im Regen. Besonders dann, wenn nicht vorgesorgt werden konnte. Was muss man tun? Welche Dinge sind sehr wichtig und welche vielleicht gar nicht notwendig?

Gute Freunde und Familienmitglieder tun sich oftmals zusammen und besprechen ihre Vorgehensweise. Sie planen die Beerdigung, sorgen für das Begräbnis, suchen einen Platz auf dem Friedhof aus. Und sorgen sich zudem auch um die angemessene Trauerfeier. Manchmal allerdings haben Verstorbene schon diesbezüglich vorgesorgt und haben für den Fall der Fälle alles Weitere schon geplant und organisiert. Der Bestatter spielt dabei eine wesentliche Rolle. Denn er ist oftmals neben dem Arzt, der den Tod feststellt, der erste Ansprechpartner.

Bestatter und Beerdigung

Grundsätzlich sollte man sich frühzeitig darum kümmern, einen guten und passenden Bestatter ausfindig zu machen. Denn er ist schlussendlich Derjenige, dem man vieles in einem Gespräch anvertraut. Wie die Beerdigung gestaltet werden soll, welche Dinge unbedingt berücksichtigt werden sollten. Die Wünsche des Verstorbenen mit einfließen zu lassen und vieles mehr. Doch in erster Linie ist er der Mensch, mit dem man nicht nur den Ablauf der Beerdigung bespricht, sondern auch welcher Sarg oder welche Urne ausgesucht wird.

Die notwendigen Dokumente, wie die Sterbeurkunde beispielsweise, besorgt sich der Bestatter meist selbst. Dennoch sollte man den Totenschein vor Ort haben und vielleicht auch Unterlagen, die dazu beitragen können die Beerdigung und Bestattung des Betroffenen so leicht und angenehm wie möglich gestalten zu können. Denn oftmals haben viele Menschen schon im Vorfeld dafür gesorgt, dass die Angehörigen so wenig Last wie möglich nach seinem Ableben auf sich nehmen müssen. Viele haben schon vorsorglich in die so genannten Sterbekassen eingezahlt und so für den finanziellen Hintergrund gesorgt.

Denn: Beerdigungen sind nicht gerade billig und nicht umsonst spricht man davon, dass der Tod hierzulande ganz schön teuer werden kann.

Wünsche berücksichtigen – Unannehmlichkeiten minimieren

Nicht nur bei der Form und Art der Bestattung sollte man die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigen. Auch in puncto Wohnungsauflösung und Veräußerung sollte man die Wünsche mit einfließen lassen. So kann es vorkommen, dass Testamente innerhalb der Wohnung gelagert wurden, die nicht beim Notar hinterlegt wurden. Wichtig ist hier, dass die Echtheit überprüft wird und dann dementsprechend gehandelt werden kann. In Bezug auf Erbrecht und Pflichterbe und Co. können sich da nicht selten erfreuliche wie aber auch unerfreuliche Tatsachen auftun. Dass nicht alle im Vorfeld zu Lebzeiten vorgesorgt haben können, ist menschlich und kommt öfter vor, als man annehmen würde. Dabei kann es schon zu einem bitterbösen Erbstreit unter den Angehörigen kommen, wenn allein auf dem handschriftlich geschriebenen Testament der Zusatz “Mein letzter Wille” in der Überschrift steht. Einfach fehlt und es versäumt wurde, das Schriftstück dementsprechend zu bezeichnen und zu betiteln. Diese und viele andere Dinge können sich nach dem Tod eines Angehörigen auftun und nicht selten sogar zu großen Auseinandersetzungen führen.

Veröffentlicht von:

ARKM Zentralredaktion
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