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Alles Wichtige rund um die Zahnzusatzversicherung

Bei allen Eingriffen im Bereich von Zahnfleisch, Zähnen, Zahnwurzeln und Kiefer zahlen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nur einen Teil der Kosten. Die Regelversorgung wird in der Regel mit einem Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent unterstützt. Für alle darüber hinaus gehenden Leistungen sowie bei hochwertigen Materialien und dem Einsatz moderner Techniken, zahlen Kassenpatienten drauf. Wer jedoch über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, kann aus finanzieller Sicht unbesorgt sein. Denn diese Police schließt die Lücke zwischen Festzuschuss und tatsächlichen Kosten. Die wichtigsten Leistungen der Zahnzusatzversicherung und was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie zusammengefasst.

Zahnersatz als wichtige Leistung bei Zahnzusatzversicherungen

Wer einen oder mehrere Zähne verloren hat, ist auf gleichwertigen Ersatz angewiesen. Ob Unfall oder irreparable Zahnerkrankung, die Gründe für Zahnverlust können ganz unterschiedlich sein. Was die Kosten betrifft, zählen herausnehmbare Prothesen sowie festsitzende Kronen und Brücken, aber vor allem Implantate zu den teuersten Eingriffen beim Zahnarzt. Nicht selten liegen die Gesamtkosten bei Zahnersatz im fünfstelligen Bereich. Wer dann ausschließlich den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bekommt, kann finanziell schnell in eine Notlage geraten. Mit einer Zahnzusatzversicherung ist hingegen je nach Anbieter und Tarif eine Kostenerstattung zwischen 90 und 100 Prozent möglich.

Bei der Zahnzusatzversicherung ist auch die Prophylaxe abgedeckt

Um gesunde Zähne so lange wie möglich zu erhalten bzw. generell für eine gute Zahngesundheit zu sorgen, ist die Prophylaxe ein wichtiger Bestandteil. Denn wer regelmäßig in Vorsorgemaßnahmen wie etwa eine professionelle Zahnreinigung investiert, der beugt Mund- und Kiefererkrankungen vor. Für Kassenpatienten lohnt sich in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, denn im Gegensatz zu den Krankenkassen übernimmt diese auch die Kosten für sämtliche Vorsorgemaßnahmen. Dazu zählen neben der professionellen Zahnreinigung auch Eingriffe wie die Fissurenversiegelung, die Fluoridierung zur Härtung des Zahnschmelzes oder bakterielle Speicheltests.

Der Bereich der Zahnbehandlung ist Teil der Zahnzusatzversicherung

Handelt es sich um Maßnahmen, die nicht nur vorbeugend, sondern zahnerhaltend sind, ist unter Zahnärzten bzw. Versicherungsgebern von Zahnbehandlungen die Rede. Dazu zählen zum Beispiel Füllungen aus Kunststoff. Diese können mehrschichtig sein und der dentinadhäsiven Rekonstruktion dienen. Wurzelkanalbehandlungen sowie die Spitzenresektion der Zahnwurzel gehören ebenfalls zum Bereich der Zahnbehandlung. Gleiches gilt für Eingriffe bei Parodontose bzw. Parodontitis, d. h. bei Erkrankung bzw. Entzündung des Zahnfleisches.

Kieferorthopädie ist bei Tarifen für Kindern eine wichtige Leistung

Nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. In Deutschland ist statistisch gesehen bei jedem zweiten Kind eine Zahn- bzw. Kieferkorrektur mittels Zahnspange erforderlich. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen auch hier nur bedingt bzw. nur, wenn es medizinisch notwendig ist. Festgestellt wird dies anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz: KIG). So wird die vorliegende Zahn- bzw. Kieferfehlstellung einem bestimmten Schweregrad zugeteilt. Nur, wenn in einer Befundgruppe ein Schweregrad von KIG 3 oder höher nachgewiesen wird, haben Betroffene Anspruch auf einen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ist hingegen unabhängig vom Schweregrad eine vollständige Kostenerstattung möglich, sofern dies im Tarif vertraglich vereinbart wurde.

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