Ratgeber

Wer früher spart, ist länger reich

Das erste eigene Gehalt bedeutet neue finanzielle Freiheit. Doch gerade Berufseinsteiger sollten diese Freiheit von Anfang an nutzen, um sich eine finanzielle Reserve aufzubauen. Sebastian Flaith von der Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt dazu hilfreiche Tipps und räumt mit gängigen Vorurteilen auf.

„Es gibt kaum noch Zinsen, da lohnt sich das Sparen doch nicht!“

Egal wie hoch oder niedrig Zinsen sind: schafft die Grundlage für größere Anschaffungen in der Zukunft. Gerade Berufsstarter profitieren dabei von attraktiven Förderungen. Entscheidend ist, sich anzugewöhnen, regelmäßig einen kleinen Teil des Gehalts zur Seite zu legen, ganz egal wie hoch dieser Betrag ist. „Wer es in der Ausbildung schafft, jährlich 512 Euro zur Seite zu legen, dem schenkt der Staat 45 Euro Wohnungsbauprämie. Das lohnt sich auf jeden Fall“, so Schwäbisch Hall-Experte Flaith.

„Ich verdiene noch so wenig – ich kann doch auch später sparen!“

Besser nicht aufschieben. Schon ab fünf Euro pro Monat rückt nämlich die Riester-Förderung in Reichweite. Sie erhält, wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist und vier Prozent seines Bruttoeinkommens spart. „So genügen bei Auszubildenden in der Regel bereits 60 Euro im Jahr, um die volle Riester-Zulage von derzeit 154 Euro zu erhalten“, sagt Sebastian Flaith. „Wer unter 25 Jahre ist, erhält zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro vom Staat.“

„Vermögenswirksame Leistungen & Co. – das ist zu kompliziert!“

Nein, dahinter steht ein simples Prinzip: Viele Arbeitgeber zahlen Auszubildenden zusätzlich zum Lohn vermögenswirksame Leistungen. Die können monatlich immerhin zwischen sechs und 40 Euro betragen. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, richtet sich nach dem Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung. In jedem Fall gilt: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der Berufseinsteiger abschließt. „Berufsstarter, die fast alle unterhalb der Einkommensgrenze von 17.900 Euro bleiben, erhalten zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat, die sich auf bis zu 43 Euro pro Jahr beläuft“, ergänzt Flaith.

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

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