Ratgeber

Sicherheit im Urlaub – die Auslands-Krankenversicherung

Nicht nur im eigenen Land, sondern auch bei einer Urlaubsreise sollte stets daran gedacht werden, sich vorzeitig abzusichern, damit man im Krankheitsfall auch im Ausland die richtige Behandlung genießen kann.
Bevor man eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt sollte sich die Frage nach dem Zeitraum der Versicherungsdauer gestellt werden. Denn auf dem Versicherungsmarkt gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Solche Zusatzkrankenversicherungen können beispielsweise auf den Zeitraum der Reise begrenzt werden – aber auch Jahres- oder sogar Fünfjahrespolicen sind möglich.

Welche Leistungen werden gesichert?

Wie man bei Ergodirekt.de erkennen kann, sehen abgeschlossene Auslandskrankenversicherungen sowohl eine ambulante, als auch eine stationäre Behandlung vor. Möchte man dabei ins außereuropäische Ausland reisen, so sollte die gewählte Auslandskrankenversicherung auf alle Fälle einen Auslandsnotruf unterstützen. Denn so haben im Urlaubsland die behandelnden Ärzte die Möglichkeit, sich mit dem eigenen Hausarzt im Heimatland in Verbindung zu setzen und sich bei der Behandlung mit diesem abzustimmen. Auch können Ersatzmedikamente leichter gefunden werden, wenn die gewohnten Arzneimittel im Urlaubsort nicht vorhanden oder unbekannt sind.

Versicherungsschutz auch bei Besuch im Heimatland?

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sich der Versicherungsschutz einer Auslandskrankenversicherung in der Regel auf den Aufenthalt im Ausland beschränkt, während für eine gesundheitliche Versorgung im Heimatland die dort befindlichen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zuständig sind. Vergleicht man allerdings einige Leistungskataloge, so lässt sich feststellen, dass besonders bei längerfristigen Auslandsaufenthalten und nur kurzen Besuchen in der Heimat einige Anbieter eine zusätzliche Versicherung im eigenen Land mittragen. Unterbricht man etwa seine Reise oder seinen Aufenthalt im Ausland, so bieten viele Gesellschaften es an, in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen noch einen Versicherungsschutz im eigenen Land zu geben. Allerdings fällt für solch eine zusätzliche Absicherung oftmals noch ein separater Zusatzbetrag an, so dass es sich im Vorfeld gut überlegt werden sollte, ob solch eine Erweiterung der eigenen Auslandskrankenversicherung auch wirklich notwendig ist.

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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