Ratgeber

Wann Eigentümer baulichen Veränderungen zustimmen müssen – und wann nicht

Bauliche Veränderungen führen in Wohneigentümergemeinschaften häufig zum Streit. In der Regel müssen alle Eigentümer zustimmen – doch es gibt Ausnahmen. Was auf Wohnungseigentümer zukommen kann, erläutert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt mit Blick auf zwei jüngst vor Gericht entschiedene Streitfälle.

Um eine bauliche Maßnahme am Gemeinschaftseigentum durchzuführen, muss sich die Eigentümergemeinschaft in der Regel mehrheitlich darauf einigen – doch es gibt Ausnahmen (Bild: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Ein Eigentümer wollte seine zwei nebeneinanderliegenden Eigentumswohnungen miteinander verbinden. Dazu musste er … weiterlesen »

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ARKM-Zentralredaktion
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