Ratgeber

Dienstunfähigkeitsversicherung: Beamte sollten auf Klauseln achten

Beamte sind gut vom Staat versorgt – aber dafür müssen sie auch bereits etwas geleistet haben. Nur, wer Beamter auf Lebenszeit ist und bereits fünf Jahre gedient hat, hat einen Anspruch auf ein Dienstunfähigkeitsgehalt. Oft reicht dieses nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine zusätzliche Absicherung wird nötig. Für wen diese Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig ist und worauf unbedingt bei den Policen zu achten ist, informieren wir nachfolgend.

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Wieso brauchen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Das Bundesbeamtengesetz regelt in §44, wann ein Beamter dienstunfähig ist. Bereits nach drei Krankheitsmonaten innerhalb eines halben Jahres kann der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit ausstellen, sollte in den nächsten zwölf Monaten keine Besserung in Sicht sein. Hier wird bereits klar, dass ein Mensch nicht zwingend arbeitsunfähig im Allgemeinen ist, sondern eben dienstunfähig für diese Tätigkeit/Position. In Folge einer ausgestellten Dienstunfähigkeit kommen zwei Optionen in Betracht: Eine Versetzung oder eine Entlassung in den Ruhestand.

Das Bundesbeamtengesetz regelt auch, dass Beamte auf Widerruf, auf Probe und Beamtenanwärter keinen Anspruch auf ein Gehalt vom Staat haben, wenn sie als unfähig für die Ausübung ihres Dienstes befunden werden. Außerdem ist festgesetzt, dass ein Beamter auf Lebenszeit mindestens fünf Dienstjahre geleistet haben muss, um unterstützt zu werden. Hier richtet sich dann das Ruhegehalt nach den letzten Bezügen sowie dem Status und den tatsächlich geleisteten Jahren. Mit der Dienstzugehörigkeit steigt also auch das potentielle Ruhegehalt. Wie viel Geld im Individualfall ausgeschüttet würde, lässt sich bei der Besoldungskasse in Erfahrung bringen.

Verschiedene Beamtenzweige und die Dienstunfähigkeit

Es ist einfach zu verstehen, warum zum Beispiel ein Polizist, ein Soldat, eine Feuerwehrkraft oder andere Beamte in riskanten Jobs plötzlich nicht mehr fähig sein sollten, ihrer Arbeit nachzugehen. Doch für viele Lehrer und Beamte am Schreibtisch scheint der Gedanke des eigenen Dienstausfalls utopisch. Die Realität sieht anderes aus. Über zwei Drittel der Lehrer gehen vorzeitig in den Ruhestand und die Zahl der sogenannten Schreibtischtäter, die nicht mehr arbeiten können steigt stetig an. Der Grund: Wirbelsäulenleiden. Zum Teil auch Burnout.

Bei einer Dienstunfähigkeit spielt die Psyche eine gewichtige Rolle, das gilt insbesondere auch für Lehrer. Sie sind mit Gewalt, Mobbing und Stress konfrontiert, jeden Tag. Um die Erwerbstätigkeit für Lehrer zu versichern, wird es etwas teurer, doch ebenso lohnenswert wie für einen Soldaten. Mehr zu dem Thema gibt es hier nachzulesen: Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit für Lehrer.

Übrigens, wer mit der jetzigen Ausschüttung pro Monat zufrieden ist, sollte folgende Gedanken sorgfältig abwägen:

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