Bergneustadt – Um kreative Ideen und das ehrenamtliche Engagement lokaler Akteure für Bergneustadt zu fördern steht unter der Bezeichnung „Verfügungsfonds“ jährlich ein Budget zur Finanzierung kleiner und mittelgroßer Projekte zur Verfügung. Diese Förderung ist für Projekte bestimmt, die von Bewohnern sowie lokalen Akteuren unter anderem aus den Bereichen Handel, Gastronomie oder Dienstleistungen vorgeschlagen und umgesetzt werden.
Wer kann den Antrag stellen?
Wer hat als Gewerbetreibender, als Verein, als Gruppe oder Einzelperson eine schöne Projektidee? Im Rahmen des Stadterneuerungsgebietes „Bergneustadt Altstadt und Stadtmitte“ kann diese umgesetzt werden. Projekte wie neue Sitzbänke oder Kunst im öffentlichen Raum, Beet-und Pflanzaktionen im Stadtgebiet, Gestaltung von Strom- und Schaltkästen, Umnutzungskonzepte für Ladenflächen, kleine Veranstaltungen oder auch Printprodukte wie ein eigener Stadtkalender sind denkbar.
Wieviel Förderung gibt es?
Die Projekte des Verfügungsfonds werden mindestens zu 50 % aus privaten Mitteln und höchstens zu 50 % aus öffentlichen Mitteln finanziert, sodass zusätzlich zu den Fördergeldern eigene Gelder benötigt werden. Die maximale Förderhöhe pro Projektantrag liegt bei 3.000 Euro (brutto). Die Projektkosten, die gefördert werden können, liegen in diesem Fall bei 6.000 Euro (brutto).
Wie kann ich mitmachen und wer entscheidet über meinen Antrag?
Sie haben eine schöne Idee? Kommen Sie mit Ihrer Idee gerne in die Sprechstunde des Stadtteilmanagements. Der dafür gegründete Budgetbeirat, bestehend aus Vertretern der Bevölkerung, Händlerschaft und Verwaltung, berät sich zu der Idee. Das Antragsformular ist im Stadtteilbüro oder zum Herunterladen auf der Website des Stadtteilbüros erhältlich.
Die Sprechstunde findet jeden Donnerstag 14 Uhr bis 18 Uhr im Stadtteilbüro (Kirchstraße 1) statt. Telefonisch berät das Stadtteilmanagement unter der Telefonnummer 02261 404-502.
Gerade bei Projekten, die über der Budgetgrenze oder in anderen Stadtteilen liegen, können unter Umständen stattdessen LEADER-Fördermittel in Betracht gezogen werden. Über den bis zum 6. April laufenden neuen Projektaufruf berichteten wir hier.
Quelle: Stadt Bergneustadt