Der Ruhestand steht vor der Tür und viele der rund 65.000 angehenden Rentner* im Oberbergischen Kreis fragen sich, ob das Altersruhegeld ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Im Vorteil sind dabei Personen, die über eine Wohnimmobilie verfügen. Das Eigentum an einer solchen gilt als solider Pfeiler einer jeden Altersvorsorge, bindet aber in der Regel einen Großteil an Kapital, das somit für anderweitige Ausgaben nicht zur Verfügung steht.
Mit einem Teilverkauf können bis zu 50 Prozent des Marktwertes der Immobilie an einen Teilverkaufsanbieter veräußert werden. Die Geldmittel stehen sofort zur Verfügung, wobei die Eigentumsrechte erhalten bleiben. Immobilieneigentümer sollten darauf achten, einen Anbieter zu finden, der sich an Sanierungsarbeiten beteiligt. Zeichnet sich die Region doch durch einen überdurchschnittlich hohen Bestand an älteren Wohnimmobilien aus.
Wie sieht das Modell Teilverkauf aus?
Eigentümer einer Immobilie im Oberbergischen Kreis, die kurz vor dem Ruhestand stehen, können seit einiger Zeit einen Teil ihrer Immobilie in Liquidität umwandeln. Sie nehmen dabei einen Miteigentümer ins Boot, um ihre finanzielle Zukunft abzusichern. Beim Teilverkauf kommt von den diversen Varianten des Miteigentums die stille Version zum Tragen.
Den Eigentümern wird ein Nießbrauchrecht zugesichert, welches ins Grundbuch eingetragen wird. Der Nießbrauch beinhaltet ein uneingeschränktes Wohn- und Nutzungsrecht. Die Entscheidungshoheit bleibt erhalten, sodass die Immobilie vermietet werden kann, wobei die gesamten Einnahmen weiterhin dem Eigentümer zugutekommen. Dieser Umstand gewinnt vor allem dann an Bedeutung, wenn später die Kosten für die Pflege ansteigen.
Für wen kommt der Teilverkauf infrage?
Der Teilverkauf richtet sich an Eigentümer ab dem 55. Lebensjahr. Aufgrund der sinkenden Einnahmen im Ruhestand besteht die Gefahr, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um im Rentenalter einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Mit dem damit verbundenen Kapitalzufluss können langersehnte Wünsche realisiert werden. Viele Eigentümer verwenden das freigesetzte Immobilienvermögen, um eine energetische Sanierung zu veranlassen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Die Immobilie sollte größtenteils abbezahlt sein. Außerdem behalten sich die Anbieter eine Mindestauszahlungssumme von 100.000 Euro vor, sodass die Immobilie einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro besitzen muss.
Vorteile des Immobilien-Teilverkaufs
Im Gegensatz zu einem Ratenkredit oder einer Leibrente müssen bei einem Teilverkauf weder neue Schulden aufgenommen noch die Eigentümerrechte abgegeben werden. Über den Nießbrauch bleiben die Wohn- und Nutzungsrechte erhalten.
Zudem kann weiterhin von den üblichen Wertsteigerungen am Immobilienmarkt profitiert werden. Der verbliebene Anteil bleibt vererbbar, wobei den Nachkommen ein Erstankaufsrecht für den verkauften Teil eingeräumt wird.
Quelle *:
Statistisches Landesamt – Information und Technik Nordrhein-Westfalen: Kommunalprofil Oberbergischer Kreis, Seite 5 ff; Köln; 2022