Bergneustadt – Die Stadt Bergneustadt hat auf die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 01.10.2020 reagiert, die unter Anderem die Teilnehmeranzahl an privaten Feierlichkeiten auf maximal 50 Personen beschränkt. Bei besonderen Veranstaltungen kann jedoch eine Ausnahme gestattet werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde dies zulässt. Um den Kontakt zu den örtlichen Ordnungsbehörden zu erleichtern, finden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergneustadt nun auf der Homepage der Stadt einen „Anmelde-Button“. Dort haben die Veranstalter privater Feiern dann die Möglichkeit, Daten zu sich, der Veranstaltung und den Gästen anzugeben und die Zusammenarbeit auf diese Weise zu erleichtern.
Quelle: Stadt Bergneustadt
Autorin: Amei Schüttler