Neulich hat der Bundesgerichtshof (BGH) strenge Anforderungen zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen formuliert. Eine Seniorin hatte 2011 in ihrer Patientenverfügung (PV) bestimmt, sie wolle „keine lebenserhaltenen Maßnahmen mehr“.
Dazu hatte sie eine Vorlage der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern verwendet, um „in Würde und mit seelsorgerischem Beistand“ sterben zu dürfen. Eine von ihren drei Töchtern sollte laut notariell aufgesetzter Gesundheitsvollmacht diese Wünsche gegenüber behandelnden Ärzten „ansprechen“.
Diese Vorsorge fand der BGH jedoch als nicht hinreichend, um der jahrelangen Ernährung, der die bevollmächtigte Tochter regelmäßig neu zustimmte, ein Ende zu setzen. Der Fall war vor Gericht gekommen, weil die beiden anderen Töchter gegen ihre bevollmächtigte Schwester geklagt hatten.
Zu so einem Familienstreit wäre es mit einer differenzierten Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes nicht gekommen. Aufgrund präziser Situationsbeschreibungen ist diese für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte unmittelbar verbindlich.
Kompetente Beratung zur Patientenverfügung wird vom Humanistischen Verband NRW angeboten. Als kostenloser Service werden regelmäßig gut besuchte Informationsveranstaltungen vor Ort durchgeführt.
Kontakt zur Beratung: www.HVD-Bergischesland.de
Quelle: HVD Bergisches Land