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Scheinselbstständigkeit: Fachanwälte für Arbeitsrecht raten zur Vorsicht

Bei einer Scheinselbstständigkeit macht sich der Arbeitgeber schuldig und muss mit empfindlichen Strafzahlungen rechnen. In den letzten Jahren wurden Gesetze angepasst, um Scheinselbstständigkeit einfacher aufdecken zu können. Unternehmen und Selbstständige sollten noch einmal ihre Verträge überprüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wann entsteht Scheinselbstständigkeit?

Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung vermuten eine Scheinselbstständigkeit, wenn freie Mitarbeiter die gleichen oder ähnliche Aufgaben erledigen wie Angestellte. Selbstständige dürfen in keinem Fall mehr als 80 Prozent des Jahresumsatzes erwirtschaften.

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ARKM-Zentralredaktion
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