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Datenschutz-Durchblick im Paragraphen-Dschungel

Dass sich Unternehmen beim Datenschutz auf gravierende Änderungen einstellen müssen, daran führt kein Weg vorbei. Schließlich naht mit dem 25.05.2018 der Stichtag, an dem die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“ (DS-GVO) endgültig umgesetzt sein muss. Gerade auch für das Management bedeutet das, sich spätestens jetzt mit den vielschichtigen Herausforderungen vertraut zu machen.

Quelle: dokuworks

Geschäftsführung in der Verantwortung

„Mit der neuen DS-GVO steht zum einen fest, dass ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen Pflicht ist. Sein Aufgabenfokus liegt vor allem auf dem Bereich der Kontrolle – unabhängig davon, ob er aus den eigenen Mitarbeiterreihen gestellt oder extern beauftragt wird“, erläutert Markus Weber, Datenschutzexperte und Geschäftsführer der Dokuworks GmbH. „Er sorgt dafür, dass die Bestimmungen der DS-GVO auch tatsächlich erfüllt werden.“ Dafür überträgt der Datenschutzbeauftragte zahlreiche Aufgaben an die Geschäftsführung, an der es dann wiederum liegt, entsprechende Strategien zu entwickeln oder technische und organisatorische Maßnahmen in die Wege zu leiten. Diese werden durch den Datenschutzbeauftragten überwacht. „Gibt es zum Stichtag oder danach Defizite beim Erfüllen der DS-GVO, ist der Datenschutzbeauftragte verpflichtet, diese dem Gesetzgeber zu melden“, warnt Markus Weber. Und Hürden lauern überall: So sind etwa Datenspeicherungen, wie sie heute im Zuge von ERP-, CRM- und insbesondere auch HRM-Systemen oft noch gang und gäbe sind, bald unzulässig und sogar strafbar. Wer hohe Bußgelder vermeiden möchte, ganz abgesehen von dem Imageschaden für sein Unternehmen, muss sich deshalb sicher auf dem Terrain des Datenschutzes bewegen.

Expertenwissen schafft Klarheit

Worauf ist beim Umsetzen der neuen DS-GVO aus der betrieblichen Praxis heraus konkret zu achten? Was gilt es datenschutzrechtlich zu berücksichtigen, wenn Geschäftsprozesse verlagert und Dienstleister eingebunden werden? Und wie lassen sich Personalprozesse datenschutzkonform organisieren? Als Experte für Datenschutz kennt Dokuworks die Antworten auf solche und weitere drängende Fragen und gibt das Wissen gerne weiter. Praxisnah wird dafür in Seminaren beleuchtet, wo die teilnehmenden Unternehmen aktuell stehen und auf dieser Grundlage gemeinsam ein konkreter Fahrplan entwickelt. Mit konkreten Handlungsempfehlungen im Gepäck erhalten Verantwortliche so das nötige Rüstzeug, um die neuen Datenschutz-Herausforderungen erfolgreich zu meistern. „Uns ist es dabei besonders wichtig, zu entschlüsseln und klar zu machen worauf sich Unternehmen vorbereiten müssen und wie sie die Erfüllung der neuen Verordnungen angehen“, betont Markus Weber von Dokuworks. Wer sich näher über das Schulungsangebot informieren oder direkt zu einem Seminar anmelden möchte, findet alles Wesentliche unter www.doku.works

Quelle: dokuworks GmbH/PSV Marketing GmbH

Dieser Artikel Datenschutz-Durchblick im Paragraphen-Dschungel stammt vom ARKM-Wirtschaftsmagazin: Mittelstand-Nachrichten.

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Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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