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Bergisches Land: Was sich für Autofahrer 2016 ändert

Die Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land informiert über die neuesten Änderungen und Neuerungen, die ab 2016 für die Autofahrer gelten.

Gelbe HU-Plakette verliert ihre Gültigkeit.

Die gelben HU-Prüfplaketten mit der Zahl 15 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen sind spätestens zum Jahreswechsel abgelaufen. Seit Januar dürfen nur noch braune (HU 2016 fällig), rosa (HU 2017 fällig) und grüne (HU 2018 fällig) Plaketten unterwegs sein. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, zeigt die Zahl, die nach oben zeigt.

Der Termin für die nächste HU orientiert sich am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Bei einem Verzug von zwei Monaten muss das Fahrzeug einer erweiterten Prüfung unterzogen werden und der Fahrzeughalter zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent.

Wird die HU um mehr als vier Monate verschoben, werden 25 Euro fällig, nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche.

Verlängerung der Dieselpartikelfilterförderung.

Das staatliche Programm zur Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen wird 2016 fortgesetzt (Richtlinie vom 23.12.2015). Mit dem elektronischen Antragsformular (unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/partikel) kann die Förderung nach der neuen Richtlinie bis 15.11.2016 sowie nach der alten Richtlinie bis 15.02.2016 beantragt werden. Wird das Diesel-Fahrzeug bis zum 30.09.2016 mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet, kann der Fahrzeughalter dafür 260 Euro erhalten. Dafür ist es erforderlich, dass er das unterschriebene Antragsformular einschließlich einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit eingetragener Nachrüstung zügig einreicht. Die Antragstellung für die diesjährige Nachrüstung ist nur möglich, solange die Mittel ausreichen. Der Antrag nach der neuen Richtlinie muss spätestens bis zum 15.11.2016 vollständig beim Bundesamt vorliegen.

Autos und Motorräder werden leiser.

Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Pkw die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Ausschlaggebend ist die neu in Kraft tretende Verordnung 540/2014. Ab dem 01.07.2016 gilt der Grenzwert von 72 Dezibel, vier Jahre später 70 Dezibel.

Durch die UNECE-R 41.04-Norm gelten seit dem 01.01.2016 für neue Motorradtypen ebenfalls bestimmte Lautstärke-Rahmen.

Neue Umweltzone in Aachen.

Zum 01.02.2016 wird in Aachen eine Umwelt-zone eingeführt. Ab dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in den Geltungsbereich der Umweltzone einfahren.

Ab- und Anmeldung von Fahrzeugen online.

Bereits seit 2015 können Fahrzeuge über die zentrale Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) oder über die Portale der Zulassungsbehörden der Länder abgemeldet werden. Seit Jahresbeginn wird dieser Online-Service ausgebaut. Als nächste Schritte der Digitalisierung sind dabei Adressänderungen, Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen über das Netz geplant.

E-Mobilität – Steuerbonus wird eingeschränkt.

Zum 31.12.2015 ist die seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle ausgelaufen. Seit Jahresbeginn 2016 gibt es stattdessen nur noch fünf Jahre Befreiung von der Kfz-Steuer. Anschließend wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt. Sollte es innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums einen Halterwechsel geben, wird die Steuerbefreiung dem neuen Halter für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Geschwindigkeitsüberwachung ausgebaut.

Im Laufe des Januars soll in Niedersachsen die Tempoüberwachung durch „Section Control“ starten. Auf der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen von Anfang an gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet werden. Mit „Section Control“ wird die Geschwindigkeit nicht wie bei einem Blitzer nur an einem Punkt gemessen, sondern über eine längere Distanz.

Zunächst wird die Geschwindigkeitsüberwachung lediglich im Rahmen eines Pilotprojekts in Niedersachsen durchgeführt. Entwickelt sich dieses Projekt zu einer Erfolgsmessung, wäre eine Ausweitung auf weitere Bundesländer durchaus denkbar.

Quelle: Kreishandwerkerschaft Bergisches Land
Quelle: Kreishandwerkerschaft Bergisches Land

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ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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