Elektromobilität: Nicht immer ein E-Nummernschild!
Oberbergischer Kreis. Die Nachfrage nach Elektroautos steigt auch im Oberbergischen Kreis. Ein E-Nummernschild wird benötigt, um an den öffentlichen Ladesäulen überhaupt laden zu dürfen. Leider vergibt das Straßenverkehrsamt nicht automatisch ein E-Nummernschild. Auf folgendes ist für neue E-Mobil-Besitzer zu achten …
E-Nummernschild ist eigentlich Pflicht!
Für die Nutzung und das Parken an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos gibt es eine Ladesäulenverordnung. Diese regelt, den Bezug von Ladestrom und gibt Regularien vor. Unter anderem wird in Verordnung vorgeschrieben, dass nur Autos mit “E-Nummernschild” auf den Sonderparkflächen parken und laden dürfen. Aktuell ist unserer Redaktion noch kein Fall bekannt, dass ein Elektroauto ohne E-Nummernschild eine “Knolle” erhalten hat. Was an sich irgendwie unlogisch wirkt, ist aber in der Realität nicht ganz auszuschließen.
Wunschkennzeichen ohne “E” ist im Oberbergischen möglich!
Leider wird am Straßenverkehrsamt nicht konsequent auf das Erteilen von E-Nummernschildern geachtet. Besonders, wenn der Besitzer vom Elektroauto ein Wunschkennzeichen reserviert hat und dieses 8-Ziffern hat. Also z.B. GMXX1111. Dann wird das Auto ohne E-Nummernschild trotzdem zugelassen.
Tipp fürs Wunschkennzeichen bei Elektroautos: Immer nur 7-Ziffern reservieren! Dann sollte es automatisch ein E-Nummernschild geben.
Veröffentlicht von:
- Sven Oliver Rüsche ist Gründer der ARKM Unternehmensgruppe und seit 2009 Herausgeber der Oberberg-Nachrichten. Hauptberuflich agiert er als Unternehmensberater und externer Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen. Hin und wieder veröffentlicht er Artikel aus seiner Expertise, oder springt als Redakteur ein, wenn es in seinem ARKM Online Verlag zu personellen Engpässen kommt. Transparenzhinweis: Er sitzt seit 2020 im Stadtrat von Bergneustadt und ist stv. Fraktionsvorsitzender der UWG Bergneustadt.
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