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Haus Kranenberg: Der Biergarten und die Baugenehmigung

Gastronomie gegen Bürokratie und Coronavirus

Wiehl Gerade Gastronomen leben momentan in schweren Zeiten, doch die Not macht sie erfinderisch. Wird diese Kreativität belohnt? Nicht immer, wie sich zeigt. Ein gutes Beispiel dafür stellt die Problematik dar, vor die sich Haus Kranenberg in Wiehl-Bielstein mit seinem Biergarten derzeit gestellt sieht. Unsere Informationen hierzu beschränken sich auf die Angaben des Inhabers von Haus Kranenberg. Bürgermeister Ulrich Stücker war leider nicht erreichbar.

Durch die geltende Corona-Schutzverordnung bestehen auch zusätzliche Maßnahmen in der Gastronomie, darunter Regelungen zur Nachverfolgung, Desinfektion, Lüftung und selbstverständlich auch zum Abstand. Im Idealfall kann ein Großteil des Betriebes nach außen verlagert werden. Das war auch das Ziel von Christian Kahl, dem Inhaber von Haus Kranenberg. 20.000€ wurden in den Biergarten investiert – für Windschutzelemente, acht zusätzliche Heizstrahler und die damit verbundenen Elektroarbeiten. Der Biergarten wurde auch auf der Facebook-Seite als “Winterbiergarten” angekündigt.

Die Umbauarbeiten waren Christian Kahl zufolge mit dem Bürgermeister abgesprochen, weil sich der Biergarten auf öffentlichem Boden befindet und ohnehin jedes Jahr eine Sondergenehmigung beantragen muss. Einen Tag nach Fertigstellung stand jedoch das Ordnungsamt vor der Tür: Für die Umbauten des Biergartens hätte eine Baugenehmigung eingeholt werden müssen.

Der Biergarten ist nun seit vier Wochen geschlossen. Die Genehmigungen von Bau- und Ordnungsamt müssen abgewartet werden. Dass es auch anders gehen kann, zeigt die Stadt Köln: Dort gibt es aufgrund des Ausnahmezustandes derzeit die Möglichkeit, Außenbereiche ohne zusätzliche Genehmigung winterfest zu machen, was Ordnungsamt und Gastronomie entlastet. Die konkrete Angabe auf der Website der Stadt Köln dazu lautet: “Im Rahmen einer weiteren verbindlichen und wahrheitsgemäßen Selbstauskunft können Gastronomen ab sofort temporär bis zum 31. Dezember 2021 befristete, winterfeste Aufstellelemente auf der genehmigten Außengastronomiefläche aufbauen.”

Aus der Bevölkerung erhält Haus Kranenberg positive Rückmeldungen zu dem “Winterbiergarten”. Wegen des neuen Lockdowns könnte ihnen das allerdings wenig nützen: Nach dem ersten Lockdown den Biergarten wochenlang schließen zu müssen, in den kurz zuvor fünfstellige Summen investiert wurden, ist eine schwerwiegende Belastung.

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Der “Winterbiergarten” vor Haus Kranenberg. Foto: Christian Kahl

Autorin: Amei Schüttler

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Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Oberberg-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt. Sie ist per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.
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2 Kommentare

  1. Tja, vielleicht hätte man im Vorfeld einfach mal anfragen sollen, anstatt einfach „drauf los zu bauen“. Wo kommen wir denn hin, wenn das alle so machen? Das Geschrei wäre sicher groß. Sich im Nachhinein zu beschweren, finde ich daneben…

  2. Mit dem Bürgermeister abgesprochen? Da macht es sich der Herr Kahl aber etwas zu einfach. Was hat denn eine Sondergenehmigung für die Nutzung öffentlichen Bodens mit einer Baugenehmigung zu tun? Fahrlässig dann einfach loszulegen. Die Idee eines Winterbiergartens ist ja nicht verkehrt, an geltende Regeln sollte man sich aber trotzdem halten!

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