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Drei Gründe, warum Unternehmen an einem zentralen USB-Device-Management nicht vorbeikommen

Overland Park (USA) / Remscheid – Optische und magnetische Wechselmedien (beispielsweise CD, DVD, MO-Disk usw.) wurden in den letzten Jahren nahezu komplett durch die Verwendung von USB Speichern abgelöst. Bei aller Benutzerfreundlichkeit, die USB-Sticks oder externe Laufwerke aufweisen, sind einige Risiken verblieben, die naturgemäß mit diesen bequem nutzbaren Medien für Sicherung und Transport von Daten verbunden sind. Dazu zählen etwa Verlust, Manipulation oder Diebstahl des USB-Speichers sowie die Gefahr von Angriffen durch Schadsoftware.

Bei der Verwaltung von USB-Speichern in Unternehmen und Organisationen können Administratoren und IT-Verantwortliche mittlerweile auf zentrale Management-Lösungen zurückgreifen. Konstantin Fröse, EMEA Account Executive beim Storage-Security-Spezialisten DataLocker (www.datalocker.com), hat drei wesentliche Vorteile einer solchen Lösung zusammengestellt.

Quelle: DataLocker Inc./FX Kommunikation

Grund 1: Sicherheitsrichtlinien durchsetzen

Viele Unternehmen, speziell größere Firmen, haben bereits interne Sicherheitsrichtlinien definiert, die vorgeben, wie mit USB-Speichermedien umzugehen ist. Doch wer kümmert sich eigentlich darum, dass diese Richtlinien auch tatsächlich eingehalten werden?

In einer zentralen USB-Device-Managementlösung lässt sich in der Regel eine Vielzahl von Richtlinien zentral verwalten und durchsetzen. Dazu gehören zum Beispiel Einstellungen zur Passwort-Komplexität, Optionen rund um den Schreibschutz, die automatische Abmeldung bei längerer Inaktivität, ein integrierter Anti-Malware-Scanner, die Sperrung oder Freigabe bestimmter Dateitypen, die erlaubte Nutzung ausschließlich an vertrauenswürdigen Systemen oder nur in bestimmten IP-Adressbereichen und vieles mehr.

Grund 2: Compliance gewährleisten

Neben den internen Sicherheitsrichtlinien gibt es auch gesetzliche Verpflichtungen zum Schutz sensibler Daten. Derzeit steht hier insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Blickfeld, die 2018 in Kraft tritt. Diese EU-Verordnung sieht empfindliche Strafen vor – nicht nur für tatsächliche Verstöße, sondern unter Umständen bereits für nicht getroffene, erforderliche Maßnahmen.

Aktivitäten und Sicherheitsmaßnahmen im Bereich „Datentransport kritischer Daten mit USB-Speichern” lassen sich durch ein zentrales USB-Device-Management nachweisen und belegen. Durch Compliance-Berichte kann nicht nur gezeigt werden, dass entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen getroffen wurden, sondern es lässt sich beispielsweise auch belegen, wie im Verlustfall gehandelt wurde (etwa die Löschung des Laufwerks aus der Ferne).

Grund 3: Verwaltungsaufwand reduzieren

Ein weiterer Grund für ein zentrales Device Management liegt in der Vereinfachung vieler Arbeitsabläufe, die im Zusammenhang mit USB-Speichern auftreten können.

Dashboard oder SIEM

Nach dem Login sieht der Administrator in der Regel als erstes ein Dashboard, welches alle aktiven Anwender und Laufwerke sowie die aktuellen Ereignisse aufzeigt. Auf dieser Basis kann entschieden werden, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Über eine externe SIEM-Applikation (SIEM = Security Information and Event Management) können zudem Benachrichtigungen an den Administrator konfiguriert werden.

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Über eine Inventarliste ist sofort ersichtlich, welchem Mitarbeiter welche Laufwerke, mit welcher Seriennummer und in welcher Firmware-Version zugeordnet … weiterlesen »

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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