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Doppelte Buchhaltung – die wichtigsten Infos

Administrative Arbeiten sind bei Unternehmern nicht immer beliebt. Viel lieber kümmern sie sich um neue oder bestehende Kunden oder versuchen, mit innovativen Ideen neue Produkte auf den Markt zu bringen. Ein besonders heikles Thema ist die Buchhaltung, die Zeit in Anspruch nimmt. Doch wer sich mit den Grundlagen auskennt, muss nicht jede Woche stundenlang über den Büchern sitzen. Wichtig ist, regelmäßig Buchhaltung zu führen, um nicht am Monatsende vor einem Berg Belegen zu stehen, den es sorgfältig zu sortieren gilt.

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Was versteht man unter doppelter Buchhaltung?

Klein- und mittelständige Betriebe führen ihre Bücher meistens mit der Methode der doppelten Buchhaltung. Diese Technik ist zwar aufwendiger wie beispielsweise die Einnahmen- und Ausgabenrechnung, dafür punktet sie mit einigen Vorteilen. Dabei blickt die auch als Doppik bezeichnete doppelte Buchführung auf eine lange Tradition zurück: bereits im 15. Jahrhundert schrieben Unternehmer ihre Geschäfte in zwei verschiedenen Konten nieder, einmal auf der Soll- und einmal auf der Habenseite. Verwirrung herrscht bei manchen über die Begriffe Soll und Haben:

Unter Soll werden nämlich Zahlungsflüsse auf ein Aktivkonto gebucht, dazu gehören die Vermögen auf der Bank und in der Handkassa sowie mögliche Firmenfahrzeuge
Als Passiva werden Verbindlichkeiten gegenüber von Lieferanten und Kreditschulden bezeichnet

Im Rahmen der doppelten Buchhaltung muss jeder Geschäftsvorfall einmal auf der Soll- und einmal auf der Habenseite gebucht werden. Wichtig ist, am Anfang jedes Geschäftsjahres den Saldo aus dem Vorjahr zu übernehmen. Die Beträge aus der Schlussbilanz ergeben sich aus den endgültigen Beträgen auf den Bestandskonten. Diese Salden werden als Eröffnungsbilanz für das neue Geschäftsjahr notiert. Durch den Vergleich zwischen Anfangs- und Schlussbilanz erhält der Unternehmer wertvolle Informationen über die Wirtschaftlichkeit und den Erfolg seiner Firma. Eine korrekt geführte Buchhaltung liefert wichtige Aussagen über die Entwicklung des Betriebes.

Wer muss die doppele Buchführung anwenden?

Nicht alle Unternehmer sind zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Einige Betriebe finden mit der einfacheren Einnahmenüberschussrechnung das Auslangen. Generell müssen alle Firmen eine Form der Buchhaltung führen, die im Handelsregister eingetragen sind, dazu gehören:

Offene Handelsgesellschaften (OGHs)
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs)
Aktiengesellschaften
Selbständige, die sich in das Handelsregister eintragen lassen

Zur doppelten Buchführung sind Unternehmen verpflichtet, die einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro pro Jahr einfahren oder einen Umsatz von mehr als 600.000 Euro erzielen. Bei Landwirtschaften ist darüber hinaus der Wert der Nutzfläche relevant. Macht dieser mehr als 25.000 Euro aus, muss ebenfalls die doppelte Buchhaltung angewendet werden. Davon befreit sind Freiberufler, kleine Landwirtschaften und Kleinunternehmer, die weniger als die … weiterlesen »

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
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