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Auktionen als Möglichkeit für die Selbstständigkeit

Sie suchen nach einem geeigneten Büro für ihren Laden? Wer nicht gerade Unmengen an Geld besitzt, für denn kann eine Auktion eine Möglichkeit sein, seine Träume zu verwirklichen. Denn regelmäßig finden Zwangsversteigerungen statt und ermöglichen somit richtige Schnäppchenjagden. Damit diese allerdings nicht zum Alptraum werden, folgt nun ein kleiner Leitfaden.

1. Informationen!

Die Amtsgerichte veröffentliche Zwangsversteigerungstermine auf Ihren Gerichtstafeln, allerdings sollten sich Interessierte schon vorher genauestens über das Objekt informieren. Die wichtigsten Informationen kann einem das Versteigerungsgericht liefern. Ist ihr Objekt beispielsweise mit einer Hypothek belastet, die jemand anderes abbezahlen muss oder gibt es Baulasten?

Wer also ernsthaft Interesse an einer Immobilie hat, sollte sich vom Gericht die Akte geben lassen und alle Einträge genau prüfen. Auch Wegerechte oder Rohrleitungsrechte könnten zukünftig Probleme bereiten.

2. Schauen Sie sich das Objekt vorher an!

Leider haben Interessierte keinen Rechtsanspruch darauf, sich ein Objekt vorher angucken zu dürfen. Sie sind dem Willen des bisherigen Besitzers unterlegen. Den Zustand der Immobilie vorher zu kennen, stellt allerdings ein enormer Kostenfaktor dar. Wer keine aufwändigen Renovierungsarbeiten einplant, kann nach dem Kauf böse überrascht werden. Streikt der Besitzer, sind auch Nachbarn, die Hausverwaltung und der Kaminkehrer eine gute Quelle. Wer es sich leisten kann, und einen Besichtigungstermin bekommt, sollte einen Bauherrnberater mitbringen. So können auch heikle Themen angesprochen werden.

3. Verkehrswertgutachten!

Auch wenn Sie einen Besichtigungstermin bekommen haben, lassen Sie sich nicht vom schönen Schein täuschen. Viele Mängel sind nicht auf den ersten Blick sichtbar, also lohnt es sich immer einen Blick ins Verkehrswertgutachten zu werfen. In diesem Gutachten müssen sämtliche Schäden, Baumängel und vorrausichtliche Kosten aufgelistet werden. Zu finden ist das Gutachten in der Akte und somit beim Gericht. Aber auch beim Gutachten ist Vorsicht geboten! Nicht jedes ist aktuell. Einige können schon Jahre alt sein und somit neuere Mängel nicht mehr enthalten. Schauen Sie also immer auf das Datum der Erstellung. Außerdem sollten Sie darauf achten, wer das Gutachten erstellt hat und ob der Gutachter in die Immobilie hinein durfte. Erstellt die Bank ein Gutachten müssen Sie damit rechnen, dass diese ein eigenes Interesse an einem besonders hohen Verkehrswert hat. Durfte der Gutachter das Haus nicht betreten sollten sie 30% vom Wer abschlagen.

4. Finanzierung

Der eigentlich wichtigste Punkt stellt die Finanzierung dar. Sie sollten sich selbstverständlich nur kaufen, was Sie sich auch wirklich leisten können. Steht die Finanzierung noch nicht fest, reden Sie vorher mit Ihrer Hausbank und sichern Sie sich so ausreichen liquide Mittel. Halten Sie auch immer einen … weiterlesen »

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
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