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Hoffnung für Grundschulstandort Holpe durch neue Bestimmungen

„Mit großer Freude habe ich die Nachricht aus dem Düsseldorfer Landtag erhalten, dass die neuen schulrechtlichen Bestimmungungen mit Blick auf den Erhalt von kleinen Grundschulstandorten beschlossen worden sind“, äußerte sich heute Jörg Bukowski, Bürgermeister der Gemeinde Morsbach. In diesem Zusammenhang freue er sich besonders über die eingefügte Änderung, dass bei einem Grundschulverband, wie er zwischen Morsbach und Holpe bestehe, auch unterschiedliche Konzepte am Haupt- beziehungsweise Teilstandort aufgestellt und vollzogen werden können.

Durch stark zurückgehende Schülerzahlen ist der Grundschulstandort Holpe massiv im Bestand gefährdet. Wie die Gemeindeverwaltung mitteilt, musste zuletzt eine Klasse aufgelöst werden, da die Mindestschülerzahl von 15 pro Klasse unterschritten wurde. Für das kommende Schuljahr ist laut der vorliegenden Statistik nur mit wenigen Anmeldungen zu rechnen.

Die Gemeinde Morsbach hat aber ein Beratungsbüro beauftragt, auf der Grundlage der neuen Rechtsvorschriften sämtliche Möglichkeiten der Entwicklung im Grundschulbereich aufzuzeigen, möglichst unter Beibehaltung aller drei Grundschulstandorte. Wie die Verwaltung mitteilt, geht man davon aus, dass bis Ende des Monats ein Gutachten vorliegt, das dann in einer Sondersitzung des Schul- und Sozialausschusses Anfang Dezember vorberaten werden soll. Für die nächste Ratssitzung ist eine Beschlussfassung, wie es in der Gemeinde mit den Grundschulstandorten Holpe, Lichtenberg und Morsbach weitergehen soll.

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ARKM-Zentralredaktion
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