Osterfeuer-Anmeldungen – Informationen des Ordnungsamtes
Hückeswagen – Das Ordnungsamt der Stadt Hückeswagen informiert über die anstehenden Osterfeuer:
In Kürze beginnt wieder die Zeit der Osterfeuer. Diese schöne Tradition unterstützt die Schloss-Stadt Hückeswagen gerne, aber es sind doch auch ein paar Regeln zu beachten, die wir gerne erläutern möchten.
Osterfeuer dürfen nur in der Zeit vom 11. April (Ostersamstag) bis zum 12. April (Ostersonntag) abgebrannt werden und müssen zwei Wochen vorher (also bis zum 28. März) schriftlich oder einfach online beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Ein übersichtliches Onlineformular mit allen wichtigen Angaben finden Sie direkt auf der städtischen Homepage www.hueckeswagen.de unter dem Stichwort „Osterfeuer“. Der Antrag wird direkt online an die Stadtverwaltung gesendet. Außerdem gibt es dort auch weitere Informationen, z.B. zu den Schutzabständen zu Gebäuden.
Bitte beachten Sie: Wer ein unangemeldetes Feuer abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Mit Kontrollen durch das Ordnungsamt bzw. die Feuerwehr muss gerechnet werden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Verlauf Ihres Osterfeuers!
Quelle: Schloss-Stadt Hückeswagen
Veröffentlicht von:
- Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Oberberg-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt. Sie ist per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.
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