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Mit einem Behindertentestament richtig erben

Wie kann ich mein behindertes Kind nach meinem Tod möglichst gut absichern? Wie ist eine rechtlich legale Testamentsgestaltung möglich, die dafür sorgt, dass einem behinderten Erben auch wirklich ein materieller Nutzen aus seinem Erbe erwächst? Solche Fragen stellen sich Eltern behinderter Kinder oft.

In sehr vielen Fällen sind die Kosten für die Pflege eines behinderten Kindes oder Angehörigen so hoch, dass der Staat mit sozialen Leistungen helfen muss. Hat der zukünftige Erbe aber ein eigenes Vermögen, dann fallen Leistungen der Sozialhilfe weg. Denn im Regelfall muss Vermögen bis auf das sogenannte Schonvermögen aufgebraucht werden, ehe Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können. Was also tun, damit das behinderte Kind wirklich in den Genuss des Erbes kommen kann?

In einer gut besuchten Veranstaltung in Haus Ilona nahm die Kölner Juristin Birgit Verhag zu dieser für betroffene Menschen so wichtigen Frage kompetent und verständlich Stellung. Begrüßt und als „Freundin des Hauses“ vorgestellt wurde sie von Mechthild Glunz, der Vorsitzenden des Vereins „Patienten im Wachkoma (PiW). Schließlich hat Birgit Verhag bereits im vergangenen Jahr zwei Vorträge zum Thema „Patientenverfügung „und „Vorsorgevollmacht“ gehalten.

Im Rahmen der beiden jährlichen offenen Treffens der Selbsthilfegruppe des Vereins stellte die Anwältin für Familienrecht am 8. Oktober in Haus Ilona den zumeist persönlich betroffenen 30 Besuchern das sogenannte „Behindertentestament“ vor. Auch etliche beruflich mit dem Thema befasste „Profis“ aus der Sozialberatung waren der Einladung zu diesem spannenden Thema gefolgt.

Die vom Bundesverfassungsgericht als legal eingestufte erbrechtliche Konstruktion eines Behindertentestaments verhindert nämlich den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass. Allerdings, so Birgit Verhag, sei das Thema sehr komplex und kompliziert und jeder Einzelfall mache eine Einzelfallprüfung nötig.

Umso erfreulicher, dass es ihr gelang, den keineswegs einfachen, aber lohnenden Weg zu einem Behindertentestament anhand anschaulicher Beispiele aufzuzeigen. Die Zuhörer erfuhren, warum ein Testamentsvollstrecker nötig ist und was es mit der Vorerbenschaft auf sich hat. „Es ist gut, jetzt einen Weg zu sehen, wie man einen behinderten Angehörigen absichern kann “, so der Tenor aus der aufmerksamen Zuhörerschaft.

Vorträge zu juristischen, pflegerischen und therapeutischen Themen finden 2mal jährlich im Rahmen des monatlich stattfindenden Selbsthilfegruppetreffens im „Haus Ilona“ des PiW e.V. statt. Die Selbsthilfegruppe, zu der neben Angehörigen von Patienten im Wachkoma oder Koma auch Angehörige von Schlaganfall Patienten, Locked-in-Syndrom oder sonstigen schweren Schädel-Hirnverletzungen eingeladen sind, trifft sich jeden ersten Montag eines Monats von 17.30 bis 19 Uhr. Die Treffen werden von Hiltrut Sackewitz und Bea Fischer koordiniert und geleitet.
Kontakt: 02261/949444

Quelle: Patienten im Wachkoma e.V.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche verantwortet die Redaktion Oberberg-Nachrichten. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist telefonisch unter 02261-9989-885, oder über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@oberberg-nachrichten.de - Redaktionssprechstunde: Mo, Di und Do von 10-12 Uhr.

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