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Diakonie An der Agger begrüßt Bestätigung des Grundrechtes von Flüchtlingen auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Die Bundesregierung hat angekündigt, unverzüglich eine verfassungskonforme, d.h. ableitbare, transparente und realitätsgerechte Neuregelung zu erarbeiten. „Dabei soll auch der Anspruch auf Bildung und Teilhabe für Flüchtlingskinder-und jugendliche umgesetzt werden“, fordert Helma Tepin. Auch im Kirchenkreis An der Agger haben Mitarbeitende der Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge erlebt, wie Flüchtlingsfamilien über Jahre hinweg unterversorgt ihr Dasein fristen.
Viele Hartz IV–Bezieher fühlen sich von der Politik als Menschen zweiter Klasse behandelt. Nach dem bisherigen Asylbewerberleistungsgesetz sind Asylbewerber sogar nur Menschen dritter Klasse. Dass die ausreichende Versorgung von Flüchtlingen erst durch ein Urteil des  Bundesverfassungsgerichts durchgesetzt werden musste, sei zumindest fragwürdig, urteilt Tepin. „Gut, dass die Betroffenen ei der Politik in Berlin wieder in den Blick geraten sind und dass endlich das Existenzminimum für Flüchtlinge gewährleistet ist“, so Tepin.

Erleichterung
„Bei unseren Klienten hat das Urteil des Bundesgerichtshofes, das die Angleichung der Leistungen für Asylbewerber an die Hartz IV Leistungen einfordert, Erleichterung ausgelöst. Jetzt haben sie etwas mehr in der Tasche“, berichtet Omar Sabalbal von der Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge der Diakonie An der Agger in Gummersbach. „Viele Flüchtlinge müssen neben den Kosten für den Lebensunterhalt auch Anwaltskosen bestreiten“, weist Sabalbal auf eine oft übersehene Tatsache hin.

Zustimmung
Die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren!“, stößt bei der Diakonie An der Agger auf ungeteilte Zustimmung. In seinem Urteil vom 18. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass ein menschenwürdiges Existenzminimums sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst.
Immer noch unzureichend
Nach einer Diakonie-Studie ist allerdings der bestehende Hartz IV –Regelsatz nicht ausreichend. Die Studie hatte errechnet, dass 433 Euro der minimale Betrag zur Deckung des Existenzminimums sind.Im April 2012 hatte ein Berliner Sozialgericht ebenfalls höhere Regelsätze verlangt und dafür das Bundesverwaltungsgericht angerufen.
Zum Hintergrund
Seit 1994 waren die Leistungen für Asylbewerber eingefroren, obwohl die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit um geschätzte 30 Prozent gestiegen sind. Volljährigen standen pro Monat225 Euro  für Kleidung, Ernährung, Bildung und Freizeit zur Verfügung. Untergebracht sind Asylbewerber überwiegend in Sammelunterkünften.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge künftig an der Hilfe orientieren, die auch deutsche Hartz-IV-Empfänger erhalten. Bis zur Änderung des Gesetzten gilt eine Übergangsregelung, nach der Volljährige 336 Euro monatlich erhalten. Der Hartz-IV-Regelsatz  bei 374 Euro. Asylbewerbern erhalten keine Hilfe für Haushaltsgeräte oder Möbel.
Arbeiten dürfen Asylbewerber im ersten Jahr in Deutschland nicht. Anschließend nur dann, wenn sich sonst kein Deutscher für den betreffenden Job findet. Zudem unterliegen Asylbewerber einer Residenzpflicht. Sie dürfen also nicht einfach dorthin fahren, wo es bessere Aussicht auf Arbeit für sie gibt.
Im Jahr 2010 erhielten etwa 130.000 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aktuelle Zahlen für den Oberbergischen Kreis liegen laut Pressesprecherin Iris Trespe bislang nicht vor, da die Leistungen für Asylbewerber Sache der Kommunen ist.

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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