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Aufreger der Woche: Parken am Krankenhaus Gummersbach wird teurer

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Für eine Parkzeit von 1 Stunde und 9 Minuten muss Joachim Katzenmeier nach der Preiserhöhung jetzt 2 Euro bezahlen.

Gummersbach – Nachdem die Stadt Gummersbach die Gebühren für die innerstädtischen Parkplätze erhöht hat, zieht das Kreiskrankenhaus Gummersbach nach. Wer am Krankenhaus parkt, muss jetzt für jede Stunde 1 Euro zahlen. Somit wurden die Gebühren um 0,50 Euro erhöht. Die Klinikum Oberberg GmbH begründet diese Maßnahme mit gestiegenen Kosten und weist eine Gewinnmaximierung von sich.

„Die Parkgebühren im und am Kreiskrankenhaus Gummersbach konnten seit nunmehr zehn Jahren unverändert gehalten werden – trotz steigender Bewirtschaftungskosten“, so Andreas Sigl vom Klinikum Oberberg. Steigende Aufwendungen für Parkplatz- und Parkhaussanierung, Beseitigung von generellen Schäden, Winterdienst, Beheizung von Rampen und Reinigung der Parkanlagen hätten die Verantwortlichen zur Gebührenerhöhung um 50 Cent auf 1 Euro gezwungen.

Patienten des ambulanten Therapiezentrums können die Erhöhung nicht nachvollziehen. „Im RPP gibt es nur Patienten und Angestellte, im Gegensatz zum Krankenhaus“, so Joachim Katzenmeier. Patienten hätten gar keine andere Möglichkeit, als das Parkhaus des Krankenhauses zu nutzen, da es direkt vor dem RPP keine direkte Bushaltestelle gebe. Besonders ärgerlich: Zahlte Katzenmeier vor der Erhöhung 50 Cent, muss er jetzt 2 Euro zahlen. Denn für viel Verwirrung sorgt bei den Parkgebühren die Möglichkeit der „30 freien Minuten“. Wer länger als eine halbe Stunde parkt, zahlt voll. Dies könne Katzenmeier nicht akzeptieren und habe Konsequenzen gezogen. Er und seine Frau werden die nötigen Physiotherapie-Anwendungen nicht mehr im RPP wahrnehmen.

Siegfried Frank von der Stadtverwaltung klärt auf: „Die Zeit läuft ab der ersten Minuten. Verlässt man den Parkplatz innerhalb der ersten halbe Stunde, ist das Parken kostenlos. Ab Minute 31 sind in der Innenstadt 1,50 Euro fällig.“ Diese Taktung gelte auch für das Krankenhaus.

Fazit: Nach zehn Jahren Gebührenkonstanz kann man die Erhöhung um 50 Cent vertreten. Allerdings sollten die Verantwortlichen das Thema „30 freie Minuten“ noch einmal überdenken. Denn diejenigen, die in einer halben Stunde alles erledigt haben, haben Glück. Patienten, deren Anwendungen länger dauern, müssen tiefer in die Tasche greifen, da die freie halbe Stunde nicht auf die Gesamtparkzeit angerechnet wird!

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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