Positive Signale im Rechtsstreit Nümbrecht gegen WestLB
Nümbrecht – Am vergangenen Mittwoch fand der erste Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bonn im Rechtsstreit der Gemeinde Nümbrecht gegen die ehemalige WestLB statt. Grund für das Verfahren sind 19 von der WestLB entwickelte und der Gemeinde in den Jahren 203 bis 2010 für die Zinssicherung und –optimierung angebotene Derivate.
Wie die Gemeinde mitteilt, stellten sich diese später als überwiegend hochriskante Spekulationen heraus. Für Nümbrecht entstand ein Schaden in Millionenhöhe. Die Verwaltung erklärt aber, dass sie solche Geschäfte gar nicht wirksam abschließen konnte. Auch sei sie weder zutreffend über die Risikostruktur und Funktionsweise der Geschäfte aufgeklärt worden, noch habe die WestLB die Anlageziele der Gemeinde beachtet. Schließlich seien die Geschäfte bewusst zu Lasten der Gemeinde Nümbrecht strukturiert worden, um der WestLB einen sicheren Gewinn zu ermöglichen.
In einer ersten Einschätzung äußerte sich das Landgericht Bonn nun verhalten positiv zu Gunsten der Gemeinde Nümbrecht. Zwar könne nicht ohne Weiteres eine Nichtigkeit der Geschäfte angenommen werden. Allerdings spreche Einiges dafür, dass der Bank jedenfalls die Pflicht oblag, die Gemeinde Nümbrecht darauf hinzuweisen, dass sie die Derivate zu Lasten der Gemeinde strukturiert hatte.
Bürgermeister Redenius in einer Pressemitteilung: „Wir sind optimistisch, das Gericht von unserer Rechtsposition zu überzeugen. Erste Ansätze dafür ließen sich in der Verhandlung bereits erkennen. Aber wir haben auch noch ein gutes Stück Weg vor uns. Das letzte Wort dürfte erst in der nächsten Instanz oder vor dem Bundesgerichtshof gesprochen werden.“
Die Parteien des Rechtsstreits haben die Möglichkeit erhalten, zu den Äußerungen des Gerichts und wechselseitigem Sachvortrag Stellung zu nehmen. Im Anschluss will das Gericht über den weiteren Gang des Verfahrens entscheiden.