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Rauchmelder-Tag: Auf Qualitätsgeräte achten

Oberbergischer Kreis – Am Freitag, den 13. Mai, ist wieder Tag des Rauchmelders. Dieser Aktionstag dient dazu, in der Bevölkerung und speziell in der Wohnungswirtschaft das Bewusstsein für die lebensrettenden Geräte zu stärken. Das Motto lautet dieses Mal: “Ein Brand verändert alles”.

Für den Betrieb von Rauchmeldern schreibt der Gesetzgeber jährliche Überprüfungen der Funktionsbereitschaft vor. Je nach Art der Inspektion unterscheidet man Geräte mit Vor-Ort- bzw. Fernprüfung mittels Funk. Technisch sind beide Methoden gleichwertig. Der Abrechnungs-Dienstleister BRUNATA-METRONA empfiehlt eine Harmonisierung der Überprüfung mit der Ablesung für Heiz- und Warmwasserenergie, um Beeinträchtigungen für die Wohnungsnutzer so gering wie möglich zu halten. In jedem Fall ist es ratsam, darauf zu achten, dass die verwendeten Geräte über das Q-Label verfügen. Dieses Qualitätssiegel wird nur an Rauchmelder verliehen, die besonders hohen Ansprüchen genügen und über eine 10-Jahres-Batterie verfügen.

Fernprüfbarer Rauchmelderstar (Foto: BRUNATA-METRONA-Gruppe)
Fernprüfbarer Rauchmelderstar (Foto: BRUNATA-METRONA-Gruppe)

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht wird auf Länderebene geregelt. In fast allen Bundesländern existieren bereits entsprechende Vorschriften. Aktuell besonders im Fokus steht Nordrhein-Westfalen. Dort tritt zum Jahresende die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Kraft. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass Wohnungseigentümer und -verwalter bereits jetzt aktiv werden sollten. In den letzten Wochen vor dem Stichtag kann es bei Geräten und Monteuren zu Engpässen kommen, sodass eine rechtzeitige Montage nicht immer gewährleistet ist.

Wie in etlichen anderen Bundesländern hat der Gesetzgeber auch in NRW die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft dem unmittelbaren Besitzer, somit dem Mieter, übertragen. Der Eigentümer hat jedoch die Möglichkeit, diese Aufgabe über eine Vereinbarung mit seinen Mietern zu übernehmen. Nur so kann er sicherstellen, dass er im Schadenfall nicht auf dem Weg der Sekundärhaftung zur Verantwortung gezogen wird.

Eine Übersicht über die Rauchmelder-Vorschriften der einzelnen Bundesländer finden Sie unter www.brunata-metrona.de/rauchmelder.

Veröffentlicht von:

Aline Walter
Aline Walter ist Redakteurin und kaufmännische Mitarbeiterin bei ARKM. Als Reporterin versorgt die Studentin des Medienmanagements sowie der Unternehmensführung die Oberberg-Nachrichten täglich mit aktuellen Nachrichten und Berichten aus der Region.

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