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Vogelgrippe

Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises ist aufgrund des alljährlichen Vogelzuges und des erhöhten Risikos des Geflügelpestausbruch besonders aufmerksam. Aus diesem Anlass möchte das Veterinäramt nochmals darauf hinweisen, dass alle Geflügelbestände beim Veterinäramt registriert sein müssen.

Oberbergischer Kreis. Enten, Gänse, Kraniche und andere Zugvögel sind auf dem Weg in ihre Sommerquartiere. Hunderte in Keilformation fliegende Kraniche sind ein imposantes Schauspiel. Für das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises ist die Zeit des Vogelzuges eine Zeit erhöhter Aufmerksamkeit. „Seit im Winter 2006 auf Rügen das Vogelgrippevirus für Schlagzeilen sorgte, verbinden unsere Veterinäre den Vogelzug mit einem erhöhten Risiko eines Geflügelpestausbruches“, sagt Dr. Christian Dickschen, zuständiger Verbraucherschutzdezernent beim Oberbergischen Kreis. In den letzten Jahren war es relativ ruhig um die Geflügelpest.

Es gab jedoch immer wieder Meldungen über die sogenannte schwach ansteckende Form der Vogelgrippe. Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Stefan Kohler, berichtet von einem umfangreichen Vogelgrippegeschehen in NRW vor anderthalb Jahren. In Ostwestfalen breitete sich die Geflügelpest rasch aus, es mussten über 120 000 Hühner und Puten getötet werden. Als Folge wurden auch die Geflügelmärkte im Oberbergischen Kreis vorübergehend eingestellt, so Dr. Kohler. Aktuell ist in NRW die Vogelgrippe am vergangenen Mittwoch in einem Hobby- Geflügelbestand in Soest festgestellt worden.

Da die Grippeviren in Wildvögeln, vor allem Wasservögeln überleben können, kann es immer wieder zu Ausbrüchen der Geflügelpest kommen, die gelegentlich – auch bei Einhaltung von Schutzmaßnahmen- auf Hausgeflügelbestände übergreifen können. Die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest ist somit nach wie vor gegeben, wobei das Risiko in Gebieten mit einem hohen Wildwassergeflügelaufkommen oder zu Zeiten des Vogelzuges besonders hoch ist. Vor allem Enten können das Virus in sich tragen, ohne zu erkranken.

Aus diesem Anlass möchte das Veterinäramt nochmals darauf hinweisen, dass alle Geflügelbestände beim Veterinäramt registriert sein müssen. Geflügelhalter, die ihre Tiere bisher noch nicht gemeldet haben, sollten dieses bitte schleunigst nachholen, auch wenn es sich um einen kleinen Hobbybestand handelt. Der Oberbergische Kreis zählt nicht zu einem Gebiet mit besonders hohem Risiko, trotzdem sollte Hausgeflügel möglichst keinen Kontakt mit Wildwasservögeln haben. Bei Freilandhaltung sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, zumindest darf die Fütterung nicht im Freien erfolgen, um keine Wildvögel anzulocken.

„Wir wollen jetzt nicht jeden toten Vogel untersuchen“, sagt Dr. Kohler. „Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang, vor allem nach einem harten Winter. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten wir als zuständiges Veterinäramt benachrichtigt werden“.

Ein ähnliches Krankheitsbild wird durch eine weitere Erkrankung beim Geflügel, die sog. Newcastle-Disease ( abgekürzt ND ) hervorgerufen. Da die Symptome der ND der klassischen Geflügelpest sehr ähnlich sind, wird diese Erkrankung auch „atypische Geflügelpest“ genannt. Sie ist für das Geflügel ebenfalls hoch ansteckend. Gegen die ND gibt es einen guten Impfstoff, es besteht eine gesetzliche Impfpflicht! Vier Mal im Jahr muss der Bestand geimpft werden, dieses ist einfach, da der Impfstoff über das Trinkwasser verabreicht wird. Impfpflicht besteht für Hühner- und Truthühnerbestände. Zwecks Impfung des Geflügels sprechen Sie bitte mit ihrem Tierarzt. Auch Geflügelzuchtvereine bieten Impftermine an.

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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