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Der Knigge für geschäftliche Geschenke

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Ein Motto, das nicht nur kurz vor Weihnachten in den Köpfen vieler Entscheider sein sollte. Denn schlussendlich sollten nicht nur Familienmitglieder und Freunde das Jahr über beschenkt beschenkt, sondern auch die Geschäftspartner. So will man sich einerseits für die Zusammenarbeit bedanken, andererseits mit dem Geschenk im Gedächtnis bleiben oder – wenn es mitunter schon länger keinen Kontakt mehr gab – sich wieder ins Gedächtnis rufen. Doch worauf ist zu achten, wenn man dem Geschäftspartner ein Geschenk überreicht?

Foto: pexels.com/photo/person-s-holds-brown-gift-box-842876/

Beide Seiten sollten eine Freude haben

Idealerweise macht das Schenken dem Schenkenden genauso viel Spaß wie dem Beschenkten – so freut sich der Beschenkte, dass er etwas bekommt, das er gebrauchen kann, mitunter schön findet oder gar wertschätzt. Der Schenkende hat hingegen Freude an der positiven Reaktion und weiß, dass er alles richtig gemacht hat. Aber wie spielt sich der Prozess im Geschäftsleben ab? Lösen etwa Geschenke, die zwischen Unternehmer und Kunden, Partner oder Lieferanten getauscht werden, mitunter dieselben Emotionen aus oder wird etwa ein anderer Zweck verfolgt? Eine Frage, die erst dann beantwortet werden kann, wenn man die Hintergründe des Schenkenden kennt.

Wird jemand aus dem beruflichen Umfeld beschenkt, weil dieser sympathisch ist, man sich gut mit ihm versteht und man ihm eine Freude machen möchte oder geht es um eine bestimmte Strategie, wobei der Schenkende durchaus Erwartungen hat, also das Geschenk nur deswegen überreicht, weil er sich dadurch einen Vorteil erhofft. Und natürlich gibt es auch immer wieder den Hintergedanken, der sich um das Thema Bestechung dreht. Doch ab wann kann von einer Bestechung die Rede sein? Immer dann, wenn man mit einem Geschenk die Wahrscheinlichkeit erhöhen will, einen Auftrag zu ergattern oder bessere Konditionen zu bekommen, kann sehr wohl das Wort Bestechung in den Mund genommen werden. Auch der Gesetzgeber weiß, dass es immer wieder derartige Vorgänge gibt – problematisch ist jedoch der Umstand, dass solche Konstruktionen nur sehr schwer nachgewiesen werden können.

Kann der Preis des Geschenks als Betriebsausgabe verbucht werden?

Geschenkkörbe, vollgefüllt mit Gutscheinen für ein bestimmtes Restaurant oder süßen Spezialitäten, sind natürlich ideale Geschenke für Geschäftspartner. Ein japanischer Whisky, Rum aus Kuba oder Schokolade aus Belgien – es gibt genügend Möglichkeiten, wenn man seinem Geschäftspartner eine Freude machen möchte.

Und auch wenn mitunter der Schenkende keine „böse“ Absicht verfolgt, so muss man dennoch extrem vorsichtig sein. Zu Beginn geht es um den konkreten Anlass, da ansonsten die Kosten, die das Geschenk verursacht, nicht

Veröffentlicht von:

ARKM-Zentralredaktion
Die Zentral-Redaktion erreichen per Mail redaktion@oberberg-nachrichten.de

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